Energieaudit nach EDLG

Energieaudit nach EDL-G

Energieaudit nach EDL-G.
Pflicht sicher erfüllen.

Das Energieaudit nach EDL-G ist für viele Nicht-KMU verpflichtend und muss regelmäßig wiederholt werden. INNOVAT.ing prüft Ihre Auditpflicht, begleitet das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und erstellt eine saubere Dokumentation für BAFA, Geschäftsführung und Maßnahmenplanung.

§ 8 EDL-G DIN EN 16247-1 BAFA-Stichprobe vorbereiten
Energieaudit nach EDL-G: Analyse von Energiedaten, Verbraucherstruktur und Einsparpotenzialen
alle 4 Jahre Energieauditpflicht für viele Nicht-KMU nach EDL-G prüfen und fristgerecht erfüllen
EDL-GAuditpflicht für Nicht-KMU prüfen
16247-1normgerechtes Energieaudit durchführen
BAFANachweise und Stichprobe vorbereiten
MaßnahmenEinsparpotenziale wirtschaftlich bewerten
Leistungen EDL-G

Vom Pflichtcheck bis zum auditfähigen Bericht.

Wir verbinden rechtliche Einordnung, technische Energieanalyse und praxisnahe Maßnahmenbewertung. So wird das Energieaudit nach EDL-G nicht nur zur Pflichterfüllung, sondern zur belastbaren Grundlage für weniger Energiekosten.

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Systematische Analyse von Energieeinsatz, Energieverbrauch, Gebäuden, Prozessen, Anlagen und Transport nach den Anforderungen der DIN EN 16247-1.


Energieaudit anfragen

Datenaufnahme & Vor-Ort-Begehung

Aufnahme von Verbrauchsdaten, Lastgängen, Zählern, Anlagenlisten, Betriebszeiten und relevanten Energieverbrauchern vor Ort.


Datenerhebung starten

Maßnahmen & Wirtschaftlichkeit

Berechnung von Einsparpotenzialen, Investitionsbedarf, Amortisation, Priorisierung und Umsetzbarkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen.


Fördermittel prüfen

BAFA-Nachweise & Stichprobe

Vorbereitung der relevanten Nachweise, Auditdaten, Abschlussdokumentation und Unterlagen für mögliche BAFA-Stichprobenkontrollen.


Nachweise vorbereiten

Alternativen: ISO 50001 & EMAS

Prüfung, ob ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS als strategische Alternative oder nächste Stufe sinnvoll ist.


Alternative prüfen

Das Energieaudit nach EDL-G betrifft nach aktueller Rechtslage insbesondere Unternehmen, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen gelten. Maßgeblich sind dabei nicht nur Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme, sondern auch verbundene Unternehmen und Beteiligungsstrukturen. Das Audit muss grundsätzlich alle vier Jahre wiederholt werden und nach DIN EN 16247-1 durchgeführt werden.

Ziel des Energieaudits ist es, den Energieeinsatz und Energieverbrauch eines Unternehmens transparent zu machen. Dazu werden Energieträger, Gebäude, Anlagen, Prozesse, Querschnittstechnologien und je nach Unternehmen auch Transport und Fuhrpark betrachtet. Am Ende stehen ein Auditbericht, eine Maßnahmenliste und konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zu anderen Pflichten: Unternehmen mit sehr hohen Energieverbräuchen können zusätzlich unter das Energieeffizienzgesetz fallen. Ab mehr als 7,5 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr kann ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS relevant werden. Nach dem Referentenentwurf zur EDL-G/EnEfG-Novelle 2026 ist zudem geplant, die Energieauditpflicht künftig stärker am Energieverbrauch auszurichten.

Kostenfreier Pflichtcheck

Ist Ihr Unternehmen nach EDL-G auditpflichtig?

Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine erste Orientierung, ob ein Energieaudit nach EDL-G, eine vereinfachte Nachweisführung, ISO 50001, EMAS oder zusätzliche EnEfG-Pflichten relevant sein können.

Nicht-KMU-Status prüfen 500.000-kWh-Schwelle einordnen EnEfG & ISO 50001 berücksichtigen

EDL-G-Pflichtcheck starten

Die Auswahl liefert eine erste unverbindliche Einschätzung.

Ablauf Energieaudit

So läuft ein Energieaudit nach EDL-G mit INNOVAT.ing ab.

Wir führen Ihr Unternehmen strukturiert durch den gesamten Prozess – von der Pflichtprüfung bis zum fertigen Auditbericht mit wirtschaftlich bewerteten Maßnahmen.

01 Pflichtcheck

Status klären

Wir prüfen KMU-Status, Unternehmensverflechtungen, Gesamtenergieverbrauch, Fristen und mögliche Alternativen zum Energieaudit.

02 Datenerhebung

Energieflüsse erfassen

Wir sammeln Verbrauchsdaten, Lastgänge, Zähler, Anlageninformationen, Betriebszeiten und relevante Bezugsgrößen.

03 Vor-Ort-Analyse

Verbraucher bewerten

Wir prüfen Gebäude, Prozesse, Querschnittstechnologien, Anlagen, Wärme, Kälte, Druckluft, Beleuchtung und weitere Energieverbraucher.

04 Bericht

Nachweise sichern

Sie erhalten Auditbericht, Maßnahmenliste, Wirtschaftlichkeitsbewertung und eine strukturierte Grundlage für BAFA-Nachweise.

Energieauditpflicht nicht zu spät prüfen.

Fehler bei KMU-Einstufung, verbundenen Unternehmen, Fristen oder Nachweisen können dazu führen, dass ein Unternehmen seine Energieauditpflicht falsch einschätzt. INNOVAT.ing prüft die Situation vorab und zeigt, ob ein vollständiges Energieaudit, eine vereinfachte Nachweisführung oder ein Energiemanagementsystem sinnvoll ist.

  • KMU-Status und verbundene Unternehmen prüfen
  • Gesamtenergieverbrauch und Bagatellschwelle einordnen
  • Auditfrist und Wiederholungstermin bestimmen
  • BAFA-Nachweise und Maßnahmenliste vorbereiten
Branchen & Anwendung

EDL-G Energieaudits für Unternehmen, Standorte und Unternehmensgruppen.

Energieaudits nach EDL-G sind besonders relevant für Nicht-KMU, Unternehmensgruppen, Betriebe mit mehreren Standorten, Industrie, Produktion, Logistik, Handel und Unternehmen mit komplexen Energieflüssen.

FAQ EDL-G

Häufige Fragen zum Energieaudit nach EDL-G.

Kurz erklärt für Unternehmen, die ihre Energieauditpflicht, Fristen, BAFA-Nachweise oder Alternativen wie ISO 50001 prüfen möchten.

Wer ist zum Energieaudit nach EDL-G verpflichtet?

Nach aktueller Rechtslage sind viele Unternehmen, die nicht als KMU gelten, grundsätzlich verpflichtet, ein Energieaudit nach EDL-G durchzuführen. Maßgeblich sind unter anderem Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme und verbundene Unternehmen. Die konkrete Pflicht sollte individuell geprüft werden.

Wie oft muss ein Energieaudit nach EDL-G durchgeführt werden?

Das Energieaudit muss grundsätzlich alle vier Jahre wiederholt werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des vorherigen Audits beziehungsweise der Zeitpunkt, ab dem ein Unternehmen erstmals auditpflichtig wird.

Was gilt bei weniger als 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch?

Auch Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch sollten ihre Pflicht prüfen. Bei einem Gesamtenergieverbrauch bis 500.000 kWh pro Jahr gelten nach aktueller BAFA-Darstellung vereinfachte Anforderungen. Statt eines vollumfänglichen Energieaudits kann eine vereinfachte Nachweisführung relevant sein.

Was ist der Unterschied zwischen EDL-G Energieaudit und DIN EN 16247-1?

Das EDL-G regelt die gesetzliche Pflicht. Die DIN EN 16247-1 beschreibt die fachlichen Anforderungen an die Durchführung des Energieaudits. Ein Energieaudit nach EDL-G wird daher in der Regel nach DIN EN 16247-1 durchgeführt.

Kann ISO 50001 das Energieaudit ersetzen?

Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS kann eine Alternative zum wiederkehrenden Energieaudit sein. Ob sich ISO 50001 lohnt, hängt von Energieverbrauch, Unternehmensstruktur, Compliance-Anforderungen und strategischen Zielen ab.

Was passiert bei Nichterfüllung der Energieauditpflicht?

Wenn ein verpflichtetes Unternehmen das Energieaudit nicht, nicht rechtzeitig, unvollständig oder fehlerhaft durchführt, können Bußgelder drohen. Deshalb sollten Fristen, Nachweise und BAFA-Anforderungen frühzeitig geprüft werden.

Welche Änderungen sind durch die EDL-G-Novelle 2026 geplant?

Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie sieht vor, die Energieauditpflicht künftig stärker am durchschnittlichen Energieverbrauch auszurichten. Diskutiert wird eine Schwelle von 2,77 GWh pro Jahr. Bis zum Inkrafttreten einer Novelle gilt jedoch die aktuelle Rechtslage.

Kontakt

EDL-G Energieaudit kostenfrei einordnen lassen.

Ob Pflichtprüfung, Wiederholungsaudit, BAFA-Stichprobe, Bagatellschwelle, DIN EN 16247-1 oder Alternative ISO 50001: INNOVAT.ing prüft, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen relevant sind.

Telefon: 0821 650 88 123 E-Mail: kontakt@innovat-ing.de Kontaktformular öffnen INNOVAT.ing GmbH · Am Mittleren Moos 48 · 86167 Augsburg

Direkt zum kostenlosen Erstgespräch

Für eine erste Einschätzung reichen meistens Unternehmensgröße, Beteiligungsstruktur, Standorte, Gesamtenergieverbrauch, letzter Auditzeitpunkt und vorhandene Nachweise.

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