Energieaudit nach EDL-G.
Pflicht sicher erfüllen.
Das Energieaudit nach EDL-G ist für viele Nicht-KMU verpflichtend und muss regelmäßig wiederholt werden. INNOVAT.ing prüft Ihre Auditpflicht, begleitet das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und erstellt eine saubere Dokumentation für BAFA, Geschäftsführung und Maßnahmenplanung.
Vom Pflichtcheck bis zum auditfähigen Bericht.
Wir verbinden rechtliche Einordnung, technische Energieanalyse und praxisnahe Maßnahmenbewertung. So wird das Energieaudit nach EDL-G nicht nur zur Pflichterfüllung, sondern zur belastbaren Grundlage für weniger Energiekosten.
Prüfung der Energieauditpflicht
Einordnung von KMU-Status, verbundenen Unternehmen, Gesamtenergieverbrauch, Bagatellschwelle, Fristen und möglichen Alternativen.
Pflicht prüfen lassenISO 50001 vs. Energieaudit
Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Systematische Analyse von Energieeinsatz, Energieverbrauch, Gebäuden, Prozessen, Anlagen und Transport nach den Anforderungen der DIN EN 16247-1.
Mehr erfahrenEnergieaudit anfragen
Datenaufnahme & Vor-Ort-Begehung
Aufnahme von Verbrauchsdaten, Lastgängen, Zählern, Anlagenlisten, Betriebszeiten und relevanten Energieverbrauchern vor Ort.
Ablauf ansehenDatenerhebung starten
Maßnahmen & Wirtschaftlichkeit
Berechnung von Einsparpotenzialen, Investitionsbedarf, Amortisation, Priorisierung und Umsetzbarkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen.
EnergieberatungFördermittel prüfen
BAFA-Nachweise & Stichprobe
Vorbereitung der relevanten Nachweise, Auditdaten, Abschlussdokumentation und Unterlagen für mögliche BAFA-Stichprobenkontrollen.
BAFA-StichprobeNachweise vorbereiten
Alternativen: ISO 50001 & EMAS
Prüfung, ob ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS als strategische Alternative oder nächste Stufe sinnvoll ist.
ISO 50001 ansehenAlternative prüfen
Das Energieaudit nach EDL-G betrifft nach aktueller Rechtslage insbesondere Unternehmen, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen gelten. Maßgeblich sind dabei nicht nur Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme, sondern auch verbundene Unternehmen und Beteiligungsstrukturen. Das Audit muss grundsätzlich alle vier Jahre wiederholt werden und nach DIN EN 16247-1 durchgeführt werden.
Ziel des Energieaudits ist es, den Energieeinsatz und Energieverbrauch eines Unternehmens transparent zu machen. Dazu werden Energieträger, Gebäude, Anlagen, Prozesse, Querschnittstechnologien und je nach Unternehmen auch Transport und Fuhrpark betrachtet. Am Ende stehen ein Auditbericht, eine Maßnahmenliste und konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zu anderen Pflichten: Unternehmen mit sehr hohen Energieverbräuchen können zusätzlich unter das Energieeffizienzgesetz fallen. Ab mehr als 7,5 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr kann ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS relevant werden. Nach dem Referentenentwurf zur EDL-G/EnEfG-Novelle 2026 ist zudem geplant, die Energieauditpflicht künftig stärker am Energieverbrauch auszurichten.
Ist Ihr Unternehmen nach EDL-G auditpflichtig?
Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine erste Orientierung, ob ein Energieaudit nach EDL-G, eine vereinfachte Nachweisführung, ISO 50001, EMAS oder zusätzliche EnEfG-Pflichten relevant sein können.
So läuft ein Energieaudit nach EDL-G mit INNOVAT.ing ab.
Wir führen Ihr Unternehmen strukturiert durch den gesamten Prozess – von der Pflichtprüfung bis zum fertigen Auditbericht mit wirtschaftlich bewerteten Maßnahmen.
Status klären
Wir prüfen KMU-Status, Unternehmensverflechtungen, Gesamtenergieverbrauch, Fristen und mögliche Alternativen zum Energieaudit.
Energieflüsse erfassen
Wir sammeln Verbrauchsdaten, Lastgänge, Zähler, Anlageninformationen, Betriebszeiten und relevante Bezugsgrößen.
Verbraucher bewerten
Wir prüfen Gebäude, Prozesse, Querschnittstechnologien, Anlagen, Wärme, Kälte, Druckluft, Beleuchtung und weitere Energieverbraucher.
Nachweise sichern
Sie erhalten Auditbericht, Maßnahmenliste, Wirtschaftlichkeitsbewertung und eine strukturierte Grundlage für BAFA-Nachweise.
Energieauditpflicht nicht zu spät prüfen.
Fehler bei KMU-Einstufung, verbundenen Unternehmen, Fristen oder Nachweisen können dazu führen, dass ein Unternehmen seine Energieauditpflicht falsch einschätzt. INNOVAT.ing prüft die Situation vorab und zeigt, ob ein vollständiges Energieaudit, eine vereinfachte Nachweisführung oder ein Energiemanagementsystem sinnvoll ist.
- KMU-Status und verbundene Unternehmen prüfen
- Gesamtenergieverbrauch und Bagatellschwelle einordnen
- Auditfrist und Wiederholungstermin bestimmen
- BAFA-Nachweise und Maßnahmenliste vorbereiten
EDL-G Energieaudits für Unternehmen, Standorte und Unternehmensgruppen.
Energieaudits nach EDL-G sind besonders relevant für Nicht-KMU, Unternehmensgruppen, Betriebe mit mehreren Standorten, Industrie, Produktion, Logistik, Handel und Unternehmen mit komplexen Energieflüssen.
Häufige Fragen zum Energieaudit nach EDL-G.
Kurz erklärt für Unternehmen, die ihre Energieauditpflicht, Fristen, BAFA-Nachweise oder Alternativen wie ISO 50001 prüfen möchten.
Wer ist zum Energieaudit nach EDL-G verpflichtet?
Nach aktueller Rechtslage sind viele Unternehmen, die nicht als KMU gelten, grundsätzlich verpflichtet, ein Energieaudit nach EDL-G durchzuführen. Maßgeblich sind unter anderem Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme und verbundene Unternehmen. Die konkrete Pflicht sollte individuell geprüft werden.
Wie oft muss ein Energieaudit nach EDL-G durchgeführt werden?
Das Energieaudit muss grundsätzlich alle vier Jahre wiederholt werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des vorherigen Audits beziehungsweise der Zeitpunkt, ab dem ein Unternehmen erstmals auditpflichtig wird.
Was gilt bei weniger als 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch?
Auch Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch sollten ihre Pflicht prüfen. Bei einem Gesamtenergieverbrauch bis 500.000 kWh pro Jahr gelten nach aktueller BAFA-Darstellung vereinfachte Anforderungen. Statt eines vollumfänglichen Energieaudits kann eine vereinfachte Nachweisführung relevant sein.
Was ist der Unterschied zwischen EDL-G Energieaudit und DIN EN 16247-1?
Das EDL-G regelt die gesetzliche Pflicht. Die DIN EN 16247-1 beschreibt die fachlichen Anforderungen an die Durchführung des Energieaudits. Ein Energieaudit nach EDL-G wird daher in der Regel nach DIN EN 16247-1 durchgeführt.
Kann ISO 50001 das Energieaudit ersetzen?
Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS kann eine Alternative zum wiederkehrenden Energieaudit sein. Ob sich ISO 50001 lohnt, hängt von Energieverbrauch, Unternehmensstruktur, Compliance-Anforderungen und strategischen Zielen ab.
Was passiert bei Nichterfüllung der Energieauditpflicht?
Wenn ein verpflichtetes Unternehmen das Energieaudit nicht, nicht rechtzeitig, unvollständig oder fehlerhaft durchführt, können Bußgelder drohen. Deshalb sollten Fristen, Nachweise und BAFA-Anforderungen frühzeitig geprüft werden.
Welche Änderungen sind durch die EDL-G-Novelle 2026 geplant?
Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie sieht vor, die Energieauditpflicht künftig stärker am durchschnittlichen Energieverbrauch auszurichten. Diskutiert wird eine Schwelle von 2,77 GWh pro Jahr. Bis zum Inkrafttreten einer Novelle gilt jedoch die aktuelle Rechtslage.
EDL-G Energieaudit kostenfrei einordnen lassen.
Ob Pflichtprüfung, Wiederholungsaudit, BAFA-Stichprobe, Bagatellschwelle, DIN EN 16247-1 oder Alternative ISO 50001: INNOVAT.ing prüft, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen relevant sind.
Direkt zum kostenlosen Erstgespräch
Für eine erste Einschätzung reichen meistens Unternehmensgröße, Beteiligungsstruktur, Standorte, Gesamtenergieverbrauch, letzter Auditzeitpunkt und vorhandene Nachweise.
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Ein Auszug aus unterschiedlichen Branchen und Unternehmensgrößen.