Energieaudit in Regensburg – Ihre Vorteile:
Energieaudit in Regensburg mit INNOVAT.ing ?
Wie geht ein Energieaudit in Regensburg?
Ein Energieaudit in Regensburg folgt den gleichen Grundsätzen wie in jedem anderen Ort in Deutschland. Es ist ein systematisches Verfahren zur Bewertung des Energieverbrauchs eines Unternehmens oder einer Organisation.
Das Ziel eines Energieaudits:
Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu empfehlen.
Der Ablauf eines Energieaudits in Regensburg ist in der Regel wie folgt:
- Vorbereitung: Ein Auditor trifft sich mit dem Auftraggeber und bespricht die Ziele und den Umfang des Audits. Außerdem werden die erforderlichen Daten und Unterlagen zusammengetragen.
- Bestandsaufnahme: Der Auditor führt eine Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs durch. Dazu werden die Verbrauchsdaten der letzten Jahre ausgewertet und die Anlagen und Systeme vor Ort besichtigt.
- Analyse: Auditoren analysieren die Daten und ermittelt die Ursachen für den Energieverbrauch.
- Empfehlungen: Wir empfehlen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
- Umsetzung: Der Auftraggeber setzt die empfohlenen Maßnahmen um.
Welche Vorgaben macht die BAFA?
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) macht folgende Vorgaben für ein Energieaudit in Regensburg.
- Auditor: Ein Audit muss von einem qualifizierten Auditor durchgeführt werden. Die Qualifikation des Auditors ist in der DIN EN 16247-1 geregelt.
- Umfang: Es muss den gesamten Energieverbrauch des Unternehmens oder der Organisation umfassen.
- Methodik: Das Audit muss nach einer anerkannten Methode durchgeführt werden. Die DIN EN 16247-1 enthält eine Reihe von anerkannten Methoden.
- Bericht: Energieaudits müssen in einem schriftlichen Bericht dokumentiert werden. Der Bericht muss die Ergebnisse des Audits und die empfohlenen Maßnahmen enthalten.
Die BAFA fördert die Durchführung von Energieaudits für Unternehmen und Organisationen, die die KMU Kriterien erfüllen.
Die Vorgaben der BAFA für Energieaudits sind in der Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ geregelt.
Die Einhaltung der Vorgaben der BAFA ist für Unternehmen und Organisationen, die ein Energieaudit durchführen, zwingend erforderlich.