Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit nach DIN 16247 ist ein systematisches Verfahren, um den Energieverbrauch eines Unternehmens zu analysieren und Einsparpotenziale aufzudecken. Die DIN 16247 ist speziell für Unternehmen jeder Größe geeignet und dient als wichtiger Baustein für ein nachhaltiges Energiemanagement. Innovat Ing. bietet professionelle Energieaudits an, um Unternehmen bei der Optimierung ihrer Energienutzung zu unterstützen und ihnen langfristige Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die die KMU-Richtlinien einhalten, können ein Energieaudit nach DIN 16247-1 durchführen lassen und Fördergelder von bis zu 3.000€ erhalten, wenn:
- Umsatz < 50 Mio. € /a
- Bilanzsumme < 43. Mio € /a
- max. 250 Mitarbeitende
- Energiekosten im Jahr > 10.000€
- Max. 2,77 GWh Energieverbrauch / a
Pflicht zur Optimierung
Nicht-KMU-Unternehmen sind bereits seit 2015 verpflichtet ein Energieaudit alle 4 Jahre durchführen zu lassen.
Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,77 GWh /a sind seit Kurzem ebenfalls verpflichtet ein Energieaudit alle 4 Jahre durchführen zu lassen.
Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 7,5 GWh /a sind verpflichtet bis zum 18.07.2025 die ISO 50001 zu implementieren.
Vorteile für Unternehmen
Mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 können nachhaltig Energiekosten Ihres Unternehmens gesenkt werden, die Energieeffizienz gesteigert und energetische Schwachstellen aufgedeckt werden.
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Förderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) mit den gleichen Förderhöhen wie bisher fortgeführt.
Änderung der EBN-Förderrichtlinie seit 2025: Wichtige Infos für Unternehmen
Seit dem 1. Januar 2025 bleibt die Förderung für Energieberatungen (EBN) bestehen, jedoch mit einer wichtigen Änderung: Maßnahmen dürfen künftig erst nach Bewilligung des Förderantrags gestartet werden.
Bisher war es erlaubt, direkt nach Antragstellung mit der Beratung oder einem Audit zu beginnen. Auch Verträge mit auflösenden Bedingungen, die von der Förderzusage abhingen, waren möglich. 2025 ändern sich diese Regelungen:
- Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn der Antrag bewilligt wurde.
- Verträge dürfen vor Antragstellung nur abgeschlossen werden, wenn sie eine aufschiebende Bedingung (abhängig von der Förderzusage) enthalten.
- Leistungen vor der Bewilligung sind untersagt.
- Verträge mit auflösenden Bedingungen sind nicht mehr zulässig.
Wichtig für Unternehmen: Planen Sie genügend Zeit für die Bewilligung Ihres Förderantrags ein. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben kann zum Verlust der Förderung führen.
Haben Sie Fragen zu den Änderungen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Planung Ihrer Energieberatung? Kontaktieren Sie uns – wir von INNOVAT.ing stehen Ihnen gerne zur Seite.
Energiekosten senken durch Energieaudits im Mittelstand
Steigende Energiekosten sind eine große Herausforderung für den Mittelstand. Mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 können ineffiziente Prozesse identifiziert und gezielte Maßnahmen zur Kostensenkung ergriffen werden. Innovat Ing. hilft Unternehmen im Mittelstand, durch praxisorientierte Lösungen ihre Energiekosten nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig ihre Klimabilanz zu verbessern.
Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen durch ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Unternehmen, die ein Energieaudit DIN 16247 durchführen, profitieren von staatlichen Förderprogrammen für Energieeffizienzmaßnahmen. Diese unterstützen Investitionen in energiesparende Technologien, beispielsweise in Beleuchtungssysteme, Heizungen oder Produktionsanlagen. Innovat Ing. übernimmt die Beantragung von Fördermitteln und sorgt dafür, dass die Maßnahmen effizient umgesetzt werden.
Vincent Sarfi
Leiter Vertrieb & Marketing
Haben Sie Fragen rund um Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder möchten Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren?
Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung – lassen Sie sich unverbindlich beraten!
Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1 in 5 Phasen
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 beginnt mit einem Auftaktgespräch, in dem wir gemeinsam alle Rahmenbedingungen klären, wie den Zeitraum, die benötigten Ressourcen und den Umfang des Audits. Anschließend erfassen wir relevante Unternehmensdaten und legen die Energiekennzahlen (EnPI) fest, die als Grundlage für die Analyse dienen. In der Vor-Ort-Analyse prüfen unsere Experten den Energieverbrauch, prüfen den Verbrauch und machen alle Energieflüsse in Ihrem Unternehmen transparent. Auf Basis dieser Daten erfolgt die detaillierte Analyse, bei der wir Einsparpotenziale identifizieren und einen normgerechten Bericht mit konkreten Maßnahmen erstellen. Im Abschlussgespräch präsentieren wir die Ergebnisse, besprechen Optimierungsmöglichkeiten und planen konkrete Schritte, um Energieverbrauch und -kosten nachhaltig zu senken.
Nutzen Sie die Vorteile eines erneuten Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Ein wiederholtes Energieaudit nach DIN EN 16247-1
bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, um Ihre Energieeffizienz zu steigern und Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.
Überprüfung und Optimierung
Prüfen Sie den Erfolg Ihrer bisherigen Maßnahmen und entdecken Sie Optimierungsmöglichkeiten, um Ihre Energieprozesse weiter zu verbessern.
Identifikation neuer Einsparpotenziale
Durch eine detaillierte Analyse Ihres Energieverbrauchs zeigen wir Ihnen neue Potenziale zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung auf.
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 stellen Sie sicher, dass Sie aktuelle und zukünftige Anforderungen einhalten und rechtssicher agieren.
Nachhaltigkeit stärken
Minimieren Sie Ihren Energieverbrauch und leisten Sie einen aktiven Beitrag zur CO₂-Reduktion und zum Klimaschutz.
Langfristige Wettbewerbsvorteile
Optimierte Energieprozesse stärken Ihre Wirtschaftlichkeit und positionieren Sie als nachhaltiges Unternehmen am Markt.
Effizienzsteigerung durch Multi-Site-Verfahren im Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Zeit und Kosten sparen beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Das Multi-Site-Verfahren ist eine effiziente Lösung für Unternehmen mit mehreren Standorten, um den Aufwand bei Energieaudits zu minimieren. Anstatt jeden Standort individuell zu prüfen, ermöglicht dieses Verfahren die Auswahl repräsentativer Standorte, deren Ergebnisse auf ähnliche Niederlassungen übertragen werden können. Dies spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern schont auch interne Ressourcen.
Gemäß der europäischen Norm EN 16247-1 ist das Multi-Site-Verfahren anwendbar, wenn die Standorte in Energieverbrauch, Betriebsabläufen und Prozessen vergleichbar sind. Die sorgfältige Auswahl repräsentativer Standorte gewährleistet dabei aussagekräftige und konsistente Ergebnisse für das gesamte Unternehmen.
Zu den wichtigsten Vorteilen zählen die deutliche Zeit- und Kostenersparnis, die einheitliche Bewertung der Standorte und die effiziente Nutzung interner Ressourcen. Allerdings ist eine genaue Prüfung der Vergleichbarkeit der Standorte unerlässlich, um die Übertragbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen.
Unternehmen, die ihre Energieaudits effizienter gestalten möchten, profitieren vom Multi-Site-Verfahren, indem sie Auditaufwände reduzieren und gleichzeitig die Qualität der Ergebnisse beibehalten. Dieses Verfahren ist ein wertvolles Werkzeug, um Energieeffizienz strategisch und wirtschaftlich umzusetzen.
Energieaudit nach DIN EN 16247-1: Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen
Welche Unternehmen sind verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen?
Alle Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr, sind verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen.
Was ist ein Energieaudit und warum ist es wichtig?
Ein Energieaudit ist eine systematische Untersuchung des Energieverbrauchs in einem Unternehmen. Es identifiziert Einsparpotenziale und hilft, Energiekosten zu senken, Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu reduzieren.
Was ist der Unterschied zwischen DIN 16247 und ISO 50001?
Die DIN 16247 beschreibt die Anforderungen für ein Energieaudit, während die ISO 50001 ein umfassendes Energiemanagementsystem bietet. Beide Ansätze zielen darauf ab, die Energieeffizienz eines Unternehmens zu steigern.
Wie läuft ein Energieaudit ab?
Ein Energieaudit umfasst vier Phasen: Planung, Datenerhebung, Analyse und Berichterstellung. Ziel ist es, Einsparpotenziale im Energieverbrauch systematisch zu ermitteln und Maßnahmen zur Optimierung vorzuschlagen.
Wie lange dauert ein Energieaudit?
Die Dauer eines Energieaudits hängt von der Unternehmensgröße und der Komplexität der Prozesse ab. Für kleine bis mittelgroße Unternehmen kann ein Energieaudit etwa zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.
Was kostet ein Energieaudit?
Die Kosten für ein Energieaudit variieren je nach Umfang und Unternehmensgröße. In der Regel liegen die Kosten zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Eine genaue Kalkulation erfolgt nach einer individuellen Analyse.
Welche Vorteile bietet ein Energieaudit für mein Unternehmen?
Ein Energieaudit hilft, Energiekosten zu senken, die Energieeffizienz zu steigern, den CO₂-Fußabdruck zu reduzieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Langfristig profitieren Unternehmen von einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit.
Welche Daten werden für ein Energieaudit benötigt?
Für ein Energieaudit werden Energiedaten wie Strom- und Heizungsverbrauch, Produktionszahlen, Anlageninventar und Gebäudepläne benötigt. Diese Daten dienen als Grundlage für die Analyse.
Welche Maßnahmen können aus einem Energieaudit resultieren?
Maßnahmen umfassen beispielsweise die Optimierung von Produktionsprozessen, den Austausch ineffizienter Anlagen, die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Verbesserung der Gebäudeisolierung.
Ist ein Energieaudit einmalig oder wiederkehrend?
Unternehmen, die der Energieauditpflicht unterliegen, müssen alle vier Jahre ein neues Energieaudit durchführen, um die Anforderungen des EDL-G zu erfüllen und kontinuierlich Einsparpotenziale zu erschließen.
Was ist die CSRD und wen betrifft sie?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Vorschrift, die Unternehmen verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -leistung zu berichten. Sie betrifft zunächst große Unternehmen, wird aber zukünftig auch auf den Mittelstand ausgeweitet.