BAFA-gelisteter Energieauditor
BAFA-gelisteter Energieauditor: Darauf sollten Unternehmen achten
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 sollte nicht nur eine gesetzliche Pflicht erfüllen. Es sollte Unternehmen dabei helfen, Energiekosten zu senken und sinnvolle Maßnahmen zu erkennen. Entscheidend ist deshalb die Wahl eines qualifizierten Auditors.
Für verpflichtende Energieaudits nach EDL-G muss der verantwortliche Energieauditor beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert sein und die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Markus Nellesen ist als Energieauditor für die INNOVAT.ing GmbH in der öffentlich geführten BAFA-Energieauditorenliste eingetragen.
Kurz zusammengefasst
- Verpflichtende Energieaudits müssen durch qualifizierte Energieauditoren durchgeführt werden.
- Das BAFA führt eine öffentliche Liste zugelassener Energieauditoren.
- Markus Nellesen ist dort für die INNOVAT.ing GmbH eingetragen.
- Die Listung erfolgt personenbezogen und bestätigt die fachliche Qualifikation.
Was bedeutet BAFA-gelisteter Energieauditor?
Das BAFA prüft, ob ein Energieauditor die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen erfüllt. Dazu gehören eine geeignete Ausbildung, relevante Berufserfahrung und die fachliche Kompetenz zur Durchführung von Energieaudits.
Die Listung ist personenbezogen. Das bedeutet: Nicht das Beratungsunternehmen wird pauschal zertifiziert, sondern die verantwortliche Person wird geprüft und beim BAFA geführt.
Unternehmen können die Eintragung über die öffentlich zugängliche BAFA-Energieauditoren-Suche prüfen.
Warum ist die BAFA-Listung wichtig?
Gerade bei verpflichtenden Energieaudits ist die Auswahl des richtigen Auditors wichtig. Die BAFA-Listung zeigt, dass die fachlichen Voraussetzungen geprüft wurden.
Für ein gutes Audit reicht die formale Qualifikation allein jedoch nicht aus. Entscheidend ist auch, dass der Auditor die technischen Anlagen versteht, branchenspezifische Besonderheiten erkennt und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen ableitet.
Was wird bei einem Energieaudit untersucht?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 analysiert, wo im Unternehmen Energie verbraucht wird und welche Einsparpotenziale bestehen.
Typische Bereiche sind:
- Strom- und Wärmeverbrauch
- Produktionsanlagen
- Druckluft
- Kälte- und Lüftungstechnik
- Beleuchtung
- Gebäude und Heiztechnik
- Lastspitzen und Lastmanagement
- Photovoltaik und Eigenverbrauch
Das Ziel ist nicht nur ein Auditbericht. Unternehmen sollen eine klare Übersicht erhalten, welche Maßnahmen sich wirtschaftlich lohnen und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten.
Was INNOVAT.ing übernimmt
Die INNOVAT.ing GmbH unterstützt Unternehmen bei der technischen und regulatorischen Einordnung ihrer Energieverbräuche.
- Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1
- Prüfung der Energieauditpflicht nach EDL-G
- Bewertung relevanter Anforderungen aus dem EnEfG
- Analyse von Lastgängen und Hauptverbrauchern
- Ermittlung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen
- Unterstützung bei ISO 50001
- Prüfung möglicher Förderprogramme
Fazit
Ein BAFA-gelisteter Energieauditor schafft Sicherheit bei der Durchführung eines Energieaudits. Unternehmen profitieren jedoch am meisten, wenn aus der Analyse konkrete und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen entstehen.
Mit Markus Nellesen steht Unternehmen bei INNOVAT.ing ein BAFA-gelisteter Energieauditor zur Verfügung. Wir prüfen Ihre Ausgangssituation, analysieren Ihre Energiedaten und zeigen Ihnen konkrete Einsparpotenziale auf.
Jetzt Energieauditpflicht prüfen lassen
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen ein Energieaudit benötigt oder welche Einsparpotenziale bestehen? Dann sprechen Sie mit uns.
INNOVAT.ing GmbH
Am Mittleren Moos 48, 86167 Augsburg
Telefon: 0821 650 88 123
E-Mail: kontakt@innovat-ing.de
Kontaktformular: Kontakt aufnehmen
FAQ
Ist INNOVAT.ing beim BAFA gelistet?
Markus Nellesen ist als Energieauditor für die INNOVAT.ing GmbH in der öffentlichen BAFA-Energieauditorenliste eingetragen.
Ist INNOVAT.ing BAFA-zertifiziert?
Die BAFA-Listung erfolgt personenbezogen. Geprüft und gelistet wird der verantwortliche Energieauditor, nicht pauschal das Unternehmen.
Wie oft muss ein verpflichtendes Energieaudit wiederholt werden?
Ein verpflichtendes Energieaudit nach EDL-G ist grundsätzlich mindestens alle vier Jahre erneut durchzuführen.