Energieaudi Förderung
Zusammenfassung
Unternehmen mit 2,77 bis 7,5 GWh sollten jetzt die Energieaudit-Förderung sichern: 50 % Zuschuss, maximal 3.000 Euro. Förderfähigkeit prüfen.
Zwischen Förderung und gesetzlicher Pflicht liegt für viele Unternehmen nur noch ein begrenztes Zeitfenster. Betriebe mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,77 GWh sollen künftig regelmäßig ein Energieaudit durchführen. Wer heute noch nicht auditpflichtig ist, kann sich für das Audit derzeit noch einen staatlichen Zuschuss sichern.
Unser klarer Rat: Warten Sie nicht, bis aus der geplanten Regelung eine Pflicht geworden ist. Lassen Sie jetzt prüfen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, und stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Beratung.
Warum Unternehmen zwischen 2,77 und 7,5 GWh jetzt handeln sollten
Die Bundesregierung plant im Rahmen der Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie eine verbrauchsabhängige Energieauditpflicht. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,77 GWh mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen.
Damit könnten künftig auch viele kleine und mittlere Unternehmen betroffen sein, die nach der bisherigen Systematik nicht auditpflichtig waren. Für Unternehmen mit einem Verbrauch bis einschließlich 7,5 GWh ist die Situation besonders interessant: Sie fallen derzeit grundsätzlich noch nicht unter die verbrauchsabhängige Pflicht zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach § 8 EnEfG. Genau in diesem Bereich kann es sich lohnen, die Förderfähigkeit eines freiwilligen Energieaudits jetzt zu prüfen.
geplante Schwelle für die verbrauchsabhängige Energieauditpflicht
der förderfähigen Beratungskosten können derzeit bezuschusst werden
maximaler Zuschuss bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000 Euro netto
Wichtig: Nicht jedes Unternehmen in diesem Verbrauchsbereich ist automatisch förderfähig. Unternehmen, die bereits heute nach dem EDL-G zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, erhalten für dieses Pflichtaudit grundsätzlich keine Förderung. Entscheidend sind deshalb neben dem Energieverbrauch auch Unternehmensgröße, Beteiligungsverhältnisse und der aktuelle Rechtsstatus.
Der finanzielle Vorteil besteht nur vor Eintritt der Pflicht
Die BAFA-Förderung für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 unterstützt freiwillige Beratungen. Sobald ein Unternehmen gesetzlich zur Durchführung des Audits verpflichtet ist, entfällt diese Fördermöglichkeit grundsätzlich. Wer erst nach Inkrafttreten der neuen Regelung reagiert, muss daher voraussichtlich nicht nur kurzfristig einen Auditor finden, sondern die Kosten auch vollständig selbst tragen.
Aktuell werden 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro. Bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto sind ebenfalls 50 Prozent förderfähig, maximal 600 Euro.
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen noch förderfähig ist? Senden Sie uns einfach die Energieverbräuche der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Wir prüfen kurzfristig, ob die Verbrauchsschwelle erreicht wird und ob ein Förderantrag möglich ist.
Verbräuche per E-Mail senden oder direkt per WhatsApp Kontakt aufnehmen.
Ein gefördertes Energieaudit bringt mehr als Rechtssicherheit
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfasst die wesentlichen Energieverbräuche Ihres Unternehmens. Betrachtet werden je nach Betrieb unter anderem Gebäude, technische Anlagen, Produktionsprozesse und der Fuhrpark. Das Ergebnis ist kein allgemeiner Klimabericht, sondern eine konkrete Entscheidungsgrundlage für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen.
- Energieflüsse transparent machen: Sie erkennen, wo Strom, Wärme und Kraftstoffe tatsächlich eingesetzt werden.
- Kostentreiber identifizieren: Die größten Verbraucher und vermeidbare Verluste werden sichtbar.
- Maßnahmen wirtschaftlich bewerten: Einsparung, Investition und Amortisation werden nachvollziehbar gegenübergestellt.
- Investitionen priorisieren: Sie erhalten eine klare Reihenfolge für technisch und wirtschaftlich sinnvolle Projekte.
- Auf die kommende Pflicht vorbereitet sein: Das Unternehmen verfügt frühzeitig über belastbare Energiedaten und einen strukturierten Auditbericht.
So einfach starten Sie mit INNOVAT.ing
Für eine erste Prüfung benötigen wir keine umfangreiche Dokumentation. Im ersten Schritt reichen die Jahresverbräuche für Strom, Erdgas, Heizöl, Fernwärme und Kraftstoffe sowie eine kurze Übersicht über Standorte und Unternehmensstruktur.
- Verbräuche senden: Idealerweise für die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
- Förderfähigkeit prüfen: Wir klären Verbrauchsschwelle, bestehende Pflichten und grundsätzliche Antragsberechtigung.
- Förderantrag stellen: Auf Wunsch übernehmen wir die Antragstellung und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
- Audit planbar durchführen: Erst nach der Förderzusage starten wir mit Datenerhebung, Vor-Ort-Termin, Analyse und Bericht.
Wichtig für die Förderung: Mit der Beratung darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden. Auch ein unbedingter Vertrag sollte nicht vor der Förderzusage abgeschlossen werden. Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Reihenfolge einzuhalten.
Jetzt Zuschuss zum Energieaudit sichern
Wenn Ihr Unternehmen zwischen 2,77 und 7,5 GWh Energie pro Jahr verbraucht, sollten Sie die Förderfähigkeit jetzt prüfen lassen. Ein kurzes Telefonat genügt für die erste Einordnung. Sie erhalten eine klare Rückmeldung, ob ein Förderantrag möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Häufige Fragen zur Energieaudit-Förderung
Welche Unternehmen sollen künftig ab 2,77 GWh auditpflichtig werden?
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll die Pflicht künftig am durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch anknüpfen. Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh sollen mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, sofern kein geeignetes Energie- oder Umweltmanagementsystem betrieben wird.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für ein Energieaudit?
Der Zuschuss beträgt derzeit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto sind maximal 3.000 Euro möglich. Bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto beträgt der maximale Zuschuss 600 Euro.
Warum sollte der Antrag jetzt gestellt werden?
Die Förderung richtet sich an freiwillige Energieberatungen. Wird das Energieaudit für das Unternehmen gesetzlich verpflichtend, ist das Pflichtaudit grundsätzlich nicht mehr förderfähig. Außerdem muss der Förderantrag vor Beginn der Beratung gestellt und bewilligt werden.
Welche Unterlagen werden für die erste Prüfung benötigt?
Für eine erste Einschätzung genügen meist die Energieverbräuche der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, eine Übersicht der Standorte und Angaben zur Unternehmensgröße sowie zu möglichen verbundenen Unternehmen.
Fazit: Nicht auf die gesetzliche Pflicht warten
Für bislang nicht auditpflichtige Unternehmen zwischen 2,77 und 7,5 GWh kann jetzt ein günstiger Zeitpunkt sein: Das Energieaudit schafft Transparenz über Einsparpotenziale und bereitet gleichzeitig auf die geplante Rechtsänderung vor. Solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beteiligt sich der Staat noch an den Beratungskosten.
Nutzen Sie dieses Zeitfenster. Lassen Sie jetzt unverbindlich prüfen, ob Ihr Unternehmen die Förderung erhalten kann.
Quellen
- BAFA: Modul 1 – Energieaudit DIN EN 16247
- Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
- § 8 Energieeffizienzgesetz: Energie- oder Umweltmanagementsysteme für Unternehmen
- Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz
Stand: 30. August 2026. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Änderungen an Schwellenwerten, Fristen und Anforderungen sind möglich. Die BAFA-Förderung setzt eine individuelle Antragsberechtigung voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Gesetze, Richtlinien und Förderbedingungen.