Stromsteuer Senkung CDU Vorstoss Unternehmen
Zusammenfassung
Stromsteuer Senkung auf EU-Minimum? Was der CDU-Vorstoß vom 12. Oktober für Unternehmen heißt und warum die Finanzierung noch offen ist.
Vorstoß prüfen. Nicht einplanen. Vorbereitet sein.
Kommt die Stromsteuer-Senkung auf das EU-Minimum? Noch nicht sicher. Die CDU-Spitze hat es am 12. Oktober 2026 vorgeschlagen. Ein Gesetz gibt es dazu nicht. Im Haushaltsentwurf ist bislang kein Geld dafür eingeplant. [1]
Stand: 19. Oktober 2026 (Stand der Meldung: 16. Oktober 2026) · INNOVAT.ing GmbH · Für Industrie, Gewerbe, Logistik und Unternehmen mit mehreren Standorten
Stromsteuer Senkung: Was die CDU am 12. Oktober vorschlägt
Die wichtigste Antwort zuerst: Die CDU-Spitze will die Stromsteuer für alle Verbraucher auf das EU-rechtlich zulässige Minimum senken. Das meldete der Energiegesetze-Ticker der Zeitschrift für kommunale Wirtschaft (Stand 16. Oktober 2026). [1]
Bitte unterscheiden: Ein politischer Vorstoß ist kein beschlossenes Gesetz. Rechnen Sie die Senkung deshalb nicht fest in Ihre Stromkosten ein.
Datum des Vorstoßes der CDU-Spitze laut Meldung.
Die Senkung soll laut Vorstoß für alle Verbraucher gelten, nicht nur für Industrie.
Im aktuellen Haushaltsentwurf ist dafür bislang kein Geld eingeplant.
Bislang keine Gegenfinanzierung im Haushalt
Eine niedrigere Stromsteuer bedeutet geringere Einnahmen für den Bund. Im aktuellen Haushaltsentwurf sind dafür bislang keine Mittel vorgesehen. Die Finanzierung ist also offen. [1]
Deshalb ist die Entlastung noch unsicher. Ob, wann und in welcher Höhe die Senkung kommt, steht heute nicht fest. Auch die konkrete Höhe nennen wir hier bewusst nicht, weil die Meldung keine Zahl belegt.
Einordnung: Stromsteuer, Industriestrompreis und Netzentgelte
Der Vorstoß ist Teil einer größeren Debatte über die Stromkosten der Wirtschaft. Dazu gehören der Industriestrompreis und die Netzentgelte. Auch unser Beitrag zum Koalitionsvertrag Energie 2025 nennt die Stromsteuer auf EU-Mindestmaß, die Deckelung der Netzentgelte und einen Industriestrompreis. [2]
Für produzierende Unternehmen gilt schon heute eine Entlastung. Laut Website beträgt sie nach § 9b StromStG seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft 20,00 Euro je Megawattstunde, bei einer regulären Stromsteuer von 20,50 Euro je Megawattstunde. [3] Ob eine allgemeine Senkung für Sie etwas ändert, hängt also von Ihrer Branche ab. Lesen Sie dazu die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG.
Die Netzentgelte sind ein eigener Kostenblock. Wir erklären, warum Netzentgelte 2027 und Lastspitzen getrennt betrachtet werden sollten.
Stromkostenplanung 2027: Fünf Schritte trotz offener Lage
Wer jetzt das Budget für 2027 aufstellt, braucht eine Planung, die mit und ohne Senkung trägt. So gehen Sie vor:
- Verbrauch und Lastgang erfassenStromrechnungen, Lastgänge und Betriebszeiten der Standorte zusammenstellen.
- Basisplanung ohne Senkung rechnenDie heutigen Steuern und Abgaben gelten als sichere Grundlage.
- Senkung als eigenes Szenario rechnenSo sehen Sie den möglichen Effekt, ohne ihn fest zu verbuchen.
- Bestehende Entlastungen prüfenProduzierende Unternehmen prüfen den Anspruch nach § 9b StromStG.
- Verbrauch senkenJede eingesparte Kilowattstunde wirkt, egal wie die Steuer ausfällt. Ein Energieaudit zeigt, wo es sich lohnt.
Machen Sie Ihren Stromverbrauch zur Entscheidungsgrundlage.
Die Politik entscheidet über Steuern. Ihren Verbrauch steuern Sie selbst. INNOVAT.ing begleitet Unternehmen beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und bei der Prüfung von Entlastungen.
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Häufige Fragen zur Stromsteuer-Senkung
Wird die Stromsteuer 2027 gesenkt?
Das steht noch nicht fest. Die CDU-Spitze hat am 12. Oktober 2026 eine Senkung auf das EU-rechtliche Minimum vorgeschlagen. Beschlossen ist sie nicht, und die Finanzierung im Haushaltsentwurf ist offen.
Für wen soll die Senkung gelten?
Laut Meldung vom 16. Oktober 2026 soll sie für alle Verbraucher gelten. Das schließt Unternehmen ein.
Soll ich die Senkung schon in die Stromkostenplanung 2027 einrechnen?
Nein, nicht fest. Planen Sie mit den heutigen Sätzen und rechnen Sie die Senkung als eigenes Szenario.
Gibt es für produzierende Unternehmen schon eine Entlastung?
Ja. Laut unserer Website gilt die Entlastung nach § 9b StromStG seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft mit 20,00 Euro je Megawattstunde. Ob Sie anspruchsberechtigt sind, sollte individuell geprüft werden.
Wie kann INNOVAT.ing helfen?
Wir unterstützen mit Energieaudit nach DIN EN 16247-1, Energieberatung, ISO 50001 und der Prüfung von Entlastungen und Fördermitteln, deutschlandweit.
Quellen
- Zeitschrift für kommunale Wirtschaft: Energiegesetze-Ticker Deutschland (Stand 16. Oktober 2026, Meldung vom 12. Oktober 2026)
- INNOVAT.ing: Koalitionsvertrag Energie 2025
- INNOVAT.ing: Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 19. Oktober 2026.