EnEfG Novelle 2026 Bundestag
Zusammenfassung
Energieaudit künftig bei mehr als 2,77 GWh geplant: Prüfen Sie jetzt Ihre Betroffenheit, erkennen Sie Einsparpotenziale und bereiten Sie Ihr Unternehmen vor.
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Neue Auditpflicht geplant · Jetzt vorbereitenEnEfG-Novelle 2026: Warum Sie Ihr Energieaudit jetzt vorbereiten sollten
Mehr als 2,77 GWh Energieverbrauch? Dann könnte Ihr Unternehmen künftig zum Energieaudit verpflichtet sein – auch als KMU. Wer jetzt seine Verbräuche prüft, kann die Vorbereitung rechtzeitig starten und wirtschaftliche Einsparpotenziale erkennen.
Geplant, noch nicht beschlossen: Der Bundestag hat die EnEfG-/EDL-G-Novelle am 24. September 2026 in erster Lesung beraten. Bis eine Änderung in Kraft tritt, gelten die bisherigen Pflichten weiter. Zur Bundestagsmeldung.
Wen die neue Energieauditpflicht treffen könnte
Bislang knüpft die Energieauditpflicht grundsätzlich an den Nicht-KMU-Status an. Der Regierungsentwurf soll das ändern: Entscheidend wäre künftig der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Neben Strom zählen die weiteren relevanten Energieträger, etwa Gas, Wärme und Kraftstoffe.
Geplante Schwelle für die Energieauditpflicht – grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße.
Der regelmäßige Turnus für Folgeaudits soll bestehen bleiben.
Geplante Grenze für die allgemeine Pflicht zu ISO 50001 oder EMAS, bisher mehr als 7,5 GWh.
Wichtig für Betriebe zwischen 7,5 und 23,6 GWh: Auch wenn die allgemeine Managementsystempflicht künftig entfällt, kann ein Energieaudit erforderlich bleiben. Bestehende Systeme, Freistellungen und Sonderregelungen müssen individuell geprüft werden. Quelle: Regierungsentwurf 21/8027, Artikel 1 und 2.
Warum Abwarten Sie Einsparungen kosten kann
Ein Energieaudit braucht belastbare Daten, Ansprechpartner und eine fundierte Untersuchung Ihrer Anlagen und Prozesse. Wer erst kurz vor einer Frist beginnt, muss diese Grundlagen unter Zeitdruck schaffen. Und wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten bleiben bis dahin möglicherweise ungenutzt.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 zeigt, wo Ihr Unternehmen Energie einsetzt, welche Verluste vermeidbar sind und welche Maßnahmen sich rechnen können. Damit erhalten Sie eine Grundlage für konkrete Investitionsentscheidungen.
- Energiekostentreiber erkennen: Gebäude, Produktion, Druckluft, Kälte, Beleuchtung und Transport systematisch untersuchen.
- Investitionen gezielt planen: Einsparpotenziale, Kosten und Wirtschaftlichkeit vergleichen, bevor Sie Geld ausgeben.
- Nachweise vorbereiten: Verbrauchsdaten, Bewertungen und Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren.
Weniger Bürokratie bedeutet nicht: keine Pflichten
Die Novelle setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie um und soll zusätzliche nationale Anforderungen, das sogenannte „Gold-Plating“, reduzieren. So soll die Abwärmemeldung für viele Betriebe entfallen. Auditpflichten und Umsetzungspläne verschwinden dadurch aber nicht pauschal. Für Unternehmen oberhalb von 23,6 GWh und bestimmte Rechenzentren sieht der Entwurf weiterhin Abwärmemeldungen vor. Quelle: § 17 EnEfG im Entwurf.
Jetzt vorbereiten – Fristen sauber prüfen: Für erstmals verpflichtete Unternehmen sieht der Entwurf ein erstes Energieaudit spätestens zwölf Monate nach Erlangen des verpflichtenden Status vor, frühestens jedoch zwölf Monate nach Inkrafttreten. Ein allgemeiner fester Erstaudit-Stichtag steht damit noch nicht fest. Bereits bestehende Auditfristen sind separat zu beachten. Quelle: § 8 EDL-G im Entwurf.
In drei Schritten zum vorbereiteten Energieaudit
- Betroffenheit klären: Sie nennen uns Ihre Unternehmensstruktur, Standorte und Energieverbräuche.
- Handlungsbedarf bestimmen: Wir ordnen bestehende Pflichten und geplante Änderungen ein und klären den Datenbedarf.
- Audit sinnvoll planen: Gemeinsam legen wir Umfang, Ablauf und die nächsten Schritte für Analyse und Maßnahmenbewertung fest.
Kurz beantwortet
Muss jetzt jedes KMU ein Energieaudit machen?
Nein. Der Regierungsentwurf sieht eine verbrauchsabhängige Pflicht bei mehr als 2,77 GWh im Dreijahresdurchschnitt vor. Das ist noch kein geltendes Recht. Bestehende Pflichten und Freistellungen müssen individuell geprüft werden.
Lohnt sich ein Energieaudit auch ohne gesetzliche Pflicht?
Ein Energieaudit kann auch freiwillig sinnvoll sein: Es macht Energieverbräuche transparent und bewertet wirtschaftliche Einsparmaßnahmen. Der tatsächliche Nutzen hängt von den betrieblichen Potenzialen und den Auditkosten ab.
Ersetzt ein bestehendes ISO-50001-System das Energieaudit?
Ein geeignetes Energiemanagementsystem kann von der separaten Energieauditpflicht freistellen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss anhand des Systems, seines Geltungsbereichs und der maßgeblichen Regelungen geprüft werden.
Ist Ihr Unternehmen betroffen? Finden Sie es jetzt heraus.
Warten Sie mit der Bestandsaufnahme nicht bis zur letzten Frist. Klären Sie jetzt, welche Energiepflichten Ihr Unternehmen betreffen und wie Sie ein Energieaudit für wirtschaftliche Verbesserungen nutzen können.
Für das erste Gespräch reichen Angaben zu Ihren Standorten, Energieträgern und ungefähren Jahresverbräuchen.
INNOVAT.ing GmbH · Augsburg · deutschlandweit. Wir verbinden Energieanalyse, nachvollziehbare Maßnahmenbewertung und praktische Begleitung. Geltendes Recht und geplante Änderungen werden getrennt betrachtet.
Amtliche Grundlagen · Stand 28.09.2026