BEG Förderung 2026 Unternehmen Nichtwohngebäude
Zusammenfassung
Ab 21. Juli 2026 ändern sich KfW- und BAFA-Förderungen für Nichtwohngebäude. Das gilt für Wärmepumpen, Sanierung und Einzelmaßnahmen.
KfW- und BAFA-Förderung
BEG-Förderung 2026: Was sich für Unternehmen ab dem 21. Juli ändert
Neue Förderhöchstbeträge, weniger Zuschuss für Wärmepumpen und Änderungen bei den BAFA-Einzelmaßnahmen: Unternehmen sollten geplante Sanierungen von Nichtwohngebäuden jetzt neu bewerten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, wird zum 21. Juli 2026 angepasst. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, die energetische Maßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden planen.
Das ändert sich
- Wärmepumpen erhalten grundsätzlich weiterhin 30 Prozent Grundförderung.
- Der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozentpunkten entfällt.
- Es gelten neue flächenabhängige Förderhöchstbeträge.
- Die Tilgungszuschüsse für Effizienzgebäude-Sanierungen sinken.
- Wesentliche BAFA-Einzelmaßnahmen bleiben grundsätzlich förderfähig.
- Innenbeleuchtung wird für neue Anträge nicht mehr als BEG-Einzelmaßnahme geführt.
Wärmepumpen: 30 Prozent Förderung ohne Effizienzbonus
Unternehmen beantragen die Heizungsförderung für bestehende Nichtwohngebäude weiterhin über das KfW-Programm 522. Für eine förderfähige Wärmepumpe beträgt die Grundförderung grundsätzlich weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozentpunkten entfällt jedoch. Damit sinkt der mögliche reguläre Fördersatz für entsprechend qualifizierte Wärmepumpen von bisher 35 auf 30 Prozent.
Beispiel
Bei anerkannten förderfähigen Kosten von 100.000 Euro reduziert sich der Zuschuss durch den Wegfall des Effizienzbonus von 35.000 Euro auf 30.000 Euro.
Neue Förderhöchstbeträge für Nichtwohngebäude
Entscheidend ist künftig nicht nur der Fördersatz. Die maximal anrechenbaren Kosten der KfW-Heizungsförderung werden anhand der Nettoraumfläche berechnet.
- Bis 150 m² Maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten.
- Über 150 bis 400 m² Zusätzlich 197 Euro je Quadratmeter.
- Über 400 bis 1.000 m² Zusätzlich 118 Euro je Quadratmeter.
- Über 1.000 m² Zusätzlich 79 Euro je Quadratmeter.
Beispiel für ein Gebäude mit 500 Quadratmetern
Bei einem Nichtwohngebäude mit 500 Quadratmetern Nettoraumfläche können maximal 89.050 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Bei 30 Prozent Förderung ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuss von 26.715 Euro.
Besonders bei großen Produktions-, Gewerbe- und Logistikgebäuden kann die tatsächliche Förderung daher deutlich niedriger ausfallen als 30 Prozent der gesamten Investitionskosten.
Welche BAFA-Einzelmaßnahmen bleiben förderfähig?
Das BAFA bleibt insbesondere für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierungen zuständig. Der Grundfördersatz beträgt bei diesen Maßnahmen in der Regel weiterhin 15 Prozent.
Gebäudehülle
- Dämmung von Außenwänden, Dächern und Geschossdecken,
- Austausch von Fenstern und Außentüren,
- Erneuerung energetisch ineffizienter Außentore,
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz.
Anlagentechnik außer Heizung
- energieeffiziente Lüftungs- und Kältetechnik,
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
- Gebäudeautomation,
- Systeme zur energetischen Betriebsoptimierung.
Heizungsoptimierung
- hydraulischer Abgleich,
- Austausch ineffizienter Pumpen,
- Optimierung der Heizungsregelung,
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen.
Innenbeleuchtung fällt aus der BEG-Förderung
Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme werden für neue Anträge ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr als förderfähige Einzelmaßnahme der BEG EM für Nichtwohngebäude geführt. Dazu gehören insbesondere klassische LED-Umrüstungen und Beleuchtungssteuerungen.
Bereits gestellte oder bewilligte Anträge werden grundsätzlich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen behandelt. Für neue Beleuchtungsprojekte sollten alternative Förderprogramme geprüft werden.
Effizienzgebäude-Sanierung wird geringer gefördert
Umfassende Sanierungen von Nichtwohngebäuden können weiterhin über den KfW-Kredit 263 finanziert werden. Ab dem 21. Juli 2026 werden die Tilgungszuschüsse jedoch um zehn Prozentpunkte reduziert. Zusätzlich entfällt der bisherige Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse.
Bereits erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollten daher vor einer Investitionsentscheidung aktualisiert werden.
Antragstellung: Die richtige Reihenfolge ist entscheidend
- Maßnahme und Förderfähigkeit prüfen.
- Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen einbinden.
- Technische Projektbeschreibung beziehungsweise Bestätigung erstellen lassen.
- Liefervertrag mit der erforderlichen Förderbedingung abschließen.
- Förderantrag bei KfW oder BAFA stellen.
- Erst danach mit der förderschädlichen Umsetzung beginnen.
Achtung: Ein verbindlicher Auftrag ohne die vorgeschriebene Förderbedingung oder ein zu früher Projektbeginn kann zum vollständigen Verlust der Förderung führen.
Fazit: Förderhöhe vor Projektbeginn neu berechnen
Die BEG bleibt ein wichtiges Förderinstrument für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Durch den Wegfall des Effizienzbonus, die neuen Förderhöchstbeträge und niedrigere Tilgungszuschüsse kann sich die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens jedoch erheblich verändern.
Unternehmen sollten geplante Wärmepumpen-, Gebäudehüllen- und Sanierungsprojekte daher auf Basis der ab dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen neu prüfen lassen.
BEG-Förderung für Ihr Unternehmen prüfen
Sie planen eine Wärmepumpe, eine energetische Sanierung oder eine Einzelmaßnahme an einem Nichtwohngebäude? INNOVAT.ing prüft die Förderfähigkeit, berechnet die voraussichtliche Förderhöhe und begleitet die technische Vorbereitung der Antragstellung.
Häufige Fragen zur BEG-Förderung 2026
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden?
Für Unternehmen beträgt die Grundförderung grundsätzlich 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozentpunkten entfällt für neue Anträge ab dem 21. Juli 2026.
Wird eine LED-Beleuchtung weiterhin über die BEG gefördert?
Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme werden bei neuen Anträgen ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr als BEG-Einzelmaßnahme für Nichtwohngebäude geführt.
Welche Maßnahmen werden weiterhin beim BAFA beantragt?
Das BAFA bleibt insbesondere für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung und bestimmte Maßnahmen an Gebäudenetzen zuständig.
Darf ein Unternehmen vor dem Förderantrag einen Auftrag erteilen?
Ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf grundsätzlich nur mit der vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung abgeschlossen werden. Ein förderschädlicher Vorhabenbeginn kann zum Verlust des Zuschusses führen.