Energieaudit Pflicht ab 2,77 GWh Rechner
Zusammenfassung
Prüfen Sie mit dem Energieaudit-Rechner, ob Ihr Unternehmen ab 2,77 GWh Jahresverbrauch von der neuen Energieauditpflicht betroffen sein könnte.
Energieaudit-Pflicht ab 2,77 GWh: Jetzt prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist
Die Energieauditpflicht soll künftig stärker vom tatsächlichen Energieverbrauch abhängen. Unternehmen mit mehr als ca. 2,77 GWh Jahresverbrauch können künftig verpflichtet sein, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Mit unserem Rechner prüfen Sie überschlägig, ob Ihr Unternehmen betroffen sein könnte.
Viele Unternehmen gehen bisher davon aus, dass ein Energieaudit nur für Nicht-KMU relevant ist. Genau das ändert sich voraussichtlich. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 24.06.2026 soll künftig vor allem der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch entscheidend sein. Unternehmen ab ca. 2,77 GWh sollen ein Energieaudit durchführen müssen; ab ca. 23,6 GWh kann ein Energie- oder Umweltmanagementsystem, zum Beispiel ISO 50001, erforderlich werden.
Die INNOVAT.ing GmbH unterstützt Unternehmen dabei, die neue Pflicht einzuordnen, Energieaudits durchzuführen und konkrete Einsparmaßnahmen zu bewerten.
Kurz zusammengefasst
- Die Energieauditpflicht soll künftig verbrauchsabhängig werden.
- Ab ca. 2,77 GWh Jahresverbrauch kann ein Energieaudit erforderlich sein.
- Ab ca. 23,6 GWh kann ein Energie- oder Umweltmanagementsystem relevant werden.
- Betroffen sind besonders Unternehmen mit Produktion, Wärme, Kälte, Druckluft, Fuhrpark oder mehreren Standorten.
- INNOVAT.ing prüft schnell, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.
Energieaudit-Rechner: Sind Sie betroffen?
Tragen Sie Ihre jährlichen Energieverbräuche ein. Der Rechner ordnet Ihr Unternehmen überschlägig nach den geplanten Schwellenwerten ein.
Energieaudit-Pflichtcheck
Gesamtverbrauch: kWh pro Jahr / GWh pro Jahr
INNOVAT.ing prüft Ihre Verbrauchsdaten und ordnet ein, ob ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein Energiemanagementsystem sinnvoll bzw. erforderlich ist.
Jetzt Pflichtcheck anfragenHinweis: Der Rechner dient der ersten Orientierung. Maßgeblich sind die finalen gesetzlichen Vorgaben, der relevante Betrachtungszeitraum und die korrekte Abgrenzung des Gesamtendenergieverbrauchs.
Warum die neue Regelung wichtig ist
Die geplante Änderung verschiebt den Fokus: Entscheidend ist künftig nicht mehr nur, ob ein Unternehmen KMU oder Nicht-KMU ist. Wichtig wird vor allem der tatsächliche Energieverbrauch.
Das betrifft besonders Unternehmen mit hohem Strom-, Wärme- oder Kraftstoffverbrauch. Dazu gehören zum Beispiel Produktion, Logistik, Kälteanlagen, Druckluft, Lüftung, Prozesswärme oder mehrere Standorte.
Was bringt ein Energieaudit?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 zeigt, wo im Unternehmen Energie verbraucht wird, welche Anlagen die größten Verbraucher sind und welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind.
- Ermittlung der Hauptverbraucher
- Analyse von Strom, Wärme, Kraftstoffen und Prozessen
- Bewertung von Einsparpotenzialen
- konkrete Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Grundlage für Investitionen und mögliche Fördermittel
Jetzt prüfen statt später reagieren
Unternehmen sollten ihre Energieverbräuche jetzt einordnen. Wer früh prüft, vermeidet Zeitdruck und weiß, ob ein Energieaudit genügt oder ob ein Energiemanagementsystem wie ISO 50001 relevant wird.
INNOVAT.ing unterstützt Sie bei der Prüfung der Energieauditpflicht, der Durchführung des Energieaudits und der Bewertung wirtschaftlicher Einsparmaßnahmen.
Jetzt Energieaudit-Pflicht prüfen lassen
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen von der neuen Energieauditpflicht ab 2,77 GWh betroffen ist? Dann sprechen Sie mit INNOVAT.ing.
INNOVAT.ing GmbH
Am Mittleren Moos 48, 86167 Augsburg
Telefon: 0821 650 88 123
E-Mail: kontakt@innovat-ing.de
Website: www.innovat-ing.de
FAQ
Ab wann kann ein Energieaudit künftig Pflicht werden?
Nach aktuellem Stand kann ein Energieaudit ab ca. 2,77 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr erforderlich werden.
Was passiert ab 23,6 GWh?
Ab ca. 23,6 GWh kann voraussichtlich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem erforderlich werden, zum Beispiel ISO 50001 oder EMAS.
Zählt nur Strom?
Nein. Entscheidend ist der Gesamtendenergieverbrauch. Dazu zählen unter anderem Strom, Wärme, Erdgas, Fernwärme, Kraftstoffe und weitere Energieträger.
Kann INNOVAT.ing die Pflicht prüfen?
Ja. INNOVAT.ing prüft Ihre Verbrauchsdaten, ordnet die gesetzlichen Anforderungen ein und führt bei Bedarf das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durch.