Kennzahlen zum Energieaudit

Kennzahlen zum Energieaudit

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Kennzahlen zum Energieaudit: Ein entscheidender Faktor für Unternehmenseffizien

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat am 30.01.2024 im Rahmen des §17 EnEfG ein wichtiges Merkblatt zur Plattform für Abwärme veröffentlicht, das für Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch von besonderer Bedeutung ist. Mit dem Ziel, die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern, müssen Unternehmen, die jährlich mehr als 2,5 Gigawattstunden Energie verbrauchen, ihre Abwärmepotenziale definieren und offenlegen. Diese Informationen werden auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt, um gewerbliche Abwärmepotenziale sichtbar zu machen und deren Nutzung zu fördern. 

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? 

  • Meldepflicht: Betroffene Unternehmen sind zur Meldung ihrer Abwärmepotenziale verpflichtet, unabhängig davon, ob eine Nutzung der Abwärme bereits geplant oder realisiert ist. 
  • Datenaktualisierung: Unternehmen müssen ihre Daten stets aktuell halten und bei Änderungen unverzüglich Anpassungen vornehmen. 
  • Fristen und Bußgelder: Die erste Meldung muss bis zum 1. Juli 2024 erfolgen, mit jährlichen Aktualisierungen bis zum 31. März jedes Jahres. Verstöße können zu Bußgeldern führen. 

Wie können wir helfen? 

Als Energieberatungsunternehmen stehen wir bereit, Sie durch diesen neuen Prozess zu führen. Von der ersten Energieverbrauchsanalyse bis zur Erfüllung der Meldepflichten – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt. Durch unsere Expertise in Energieeffizienz und Abwärmenutzung können wir nicht nur zur Einhaltung der neuen Vorschriften beitragen, sondern auch Möglichkeiten zur Steigerung Ihrer Energieeffizienz identifizieren. 

Für eine detaillierte Beratung und wie Sie von der Plattform für Abwärme profitieren können, kontaktieren Sie uns. Gemeinsam können wir die Energieeffizienz Ihres Unternehmens steigern und gleichzeitig die Umwelt schützen. 

 

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