BAFA Förderung Fenster 2026: 15 % Zuschuss für Nichtwohngebäude

Die BAFA Förderung Fenster beträgt für Unternehmen bei Nichtwohngebäuden 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das gilt auch nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 unverändert. Gefördert wird der Austausch oder der erstmalige Einbau von Fenstern in Bestandsgebäuden. Dazu zählen zum Beispiel Büros, Verkaufsflächen, Werkstätten und beheizte Hallen.
Stand: Oktober 2026. Lesedauer: etwa 7 Minuten.
INNOVAT.ing begleitet Sie dabei durchgängig. Wir bewerten die Fenster im Rahmen eines Energieaudits und wickeln anschließend den Förderantrag vollständig ab.
BAFA Förderung Fenster: Das Wichtigste in Kürze
- Förderprogramm: BEG Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude, Antrag beim BAFA
- Gegenstand: Austausch oder erstmaliger Einbau von Fenstern im Bestandsgebäude
- Fördersatz: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Mindestinvestition: 300 Euro brutto
- Kostenobergrenze: 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche im thermisch konditionierten Bereich
- Pflicht: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten für Antrag und Nachweise
- Technik: Einhaltung der Uw-Grenzwerte je Temperaturzone
Was gilt seit dem 21. Juli 2026?
Am 21. Juli 2026 ist die überarbeitete BEG-Förderrichtlinie in Kraft getreten. Für Fenster in Nichtwohngebäuden bleibt es jedoch beim Grundfördersatz von 15 Prozent. Auch die Mindestinvestition von 300 Euro und die Kostenobergrenze je Quadratmeter gelten weiter.
Neu angekündigt ist außerdem ein WPB-Bonus von 5 Prozent für besonders ineffiziente Gebäude. Laut BAFA startet er voraussichtlich im ersten Quartal 2027. Er gilt allerdings nur für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle und daher nicht für Fenster.
Wie hoch ist die BAFA Förderung für Fenster im Nichtwohngebäude?
Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Zusätzlich gilt ein Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto. Die förderfähigen Ausgaben sind außerdem gedeckelt. Maßgeblich ist die Nettogrundfläche der beheizten oder gekühlten Bereiche.
15 Prozent
300 Euro brutto
500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche im thermisch konditionierten Bereich
Energieeffizienz-Experte für Antrag und Nachweise
Rechenbeispiel: Bürogebäude mit 1.200 Quadratmetern
Ein Bürogebäude hat 1.200 Quadratmeter Nettogrundfläche. Der Fenstertausch kostet 90.000 Euro.
- Obergrenze der förderfähigen Ausgaben: 1.200 Quadratmeter mal 500 Euro ergibt 600.000 Euro
- Förderfähige Ausgaben für die Fenster: 90.000 Euro
- Zuschuss: 15 Prozent von 90.000 Euro ergibt 13.500 Euro
Die Kosten liegen also deutlich unter der Obergrenze. Deshalb wird der volle Betrag mit 15 Prozent gefördert.
Wohngebäude oder Nichtwohngebäude: Was gilt wo?
Viele Angaben im Internet beziehen sich auf Wohngebäude. Für Unternehmen gelten jedoch teilweise andere Regeln. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.
| Merkmal | Wohngebäude | Nichtwohngebäude |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 Prozent | 15 Prozent |
| Obergrenze der Ausgaben | je Wohneinheit | 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche |
| Uw-Wert der Fenster | 0,95 | 0,95 ab 19 Grad Celsius, 1,3 bei 12 bis 19 Grad Celsius |
| Energieeffizienz-Experte | Pflicht | Pflicht |
Wer bekommt die Förderung für Fenster im Nichtwohngebäude?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden. Als Bestandsgebäude gilt ein Gebäude, dessen Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zusätzlich muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Ohne diese fachliche Begleitung ist keine Förderung möglich.
Typische Fälle sind Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Verkaufsflächen und Werkstätten. Dazu kommen Hallen mit beheizten Bereichen sowie gemischt genutzte Gebäude mit klar abgrenzbaren Temperaturzonen.
Technische Mindestanforderungen an die Fenster
Ein Fenstertausch allein reicht für die Förderung nicht aus. Entscheidend sind die technischen Mindestanforderungen der BEG Einzelmaßnahmen. Bei Nichtwohngebäuden unterscheiden sie nach Temperaturzonen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über Produktdaten, U-Wert-Nachweise und die Fachunternehmererklärung.
Uw-Grenzwerte je Temperaturzone
Innentemperatur ab 19 Grad Celsius
Büro, Verkauf, beheizte Aufenthaltsbereiche
Uw höchstens 0,95 W je Quadratmeter und Kelvin
Innentemperatur zwischen 12 und 19 Grad Celsius
Temperierte Lagerflächen, Nebenbereiche
Uw höchstens 1,3 W je Quadratmeter und Kelvin
Wichtig: Welche Temperaturzone bei Ihnen zutrifft, grenzen wir im Projekt sauber ab. Gerade bei Hallen mit Büroanteil entscheidet die richtige Zuordnung über die Förderfähigkeit.
Welche Fenstermaßnahmen sind förderfähig?
- Austausch bestehender Fenster und Fenstertüren in der thermischen Gebäudehülle
- Erstmaliger Einbau von Fenstern in der thermischen Hülle eines Bestandsgebäudes
- Arbeiten an zugehörigen Bauteilen, sofern sie für die fachgerechte Ausführung erforderlich sind
Ob eine Maßnahme im Einzelfall förderfähig ist, hängt von der thermischen Hülle, der Temperaturzone und den Nachweisen ab. Deshalb prüfen wir diese Punkte vor dem Antrag.
Neben Fenstern fördert das BAFA weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle. Lesen Sie dazu auch unsere Beiträge zur BEG-Förderung 2026 für Unternehmen, zur Förderung von Türen und Toren und zur Förderung der Dachsanierung.
Ablauf der Fensterförderung mit INNOVAT.ing
- Erstcheck zu Gebäude, Nutzung, Temperaturzonen und Ziel der Maßnahme
- Technische Bewertung und Prüfung der Uw-Anforderungen
- Prüfung der Förderfähigkeit und der Kostenobergrenze je Nettogrundfläche
- Antragstellung über den Energieeffizienz-Experten
- Umsetzung mit dem Fachunternehmen
- Nachweise mit Fachunternehmererklärung und Verwendungsnachweis
- Auszahlung des Zuschusses nach erfolgreicher Prüfung
Hinweis zum Zeitpunkt
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Einen Liefer- oder Leistungsvertrag schließen Sie vorher nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage. Deshalb strukturieren wir den Ablauf von Beginn an.
Häufige Fehler bei der Fensterförderung
- Der Antrag kommt zu spät oder die Umsetzung beginnt zu früh.
- Der Uw-Wert wird nicht eingehalten oder nicht eindeutig nachgewiesen.
- Die Temperaturzone im Nichtwohngebäude ist falsch zugeordnet.
- Die Nettogrundfläche der thermisch konditionierten Bereiche ist nicht korrekt abgegrenzt.
- Nachweise und Fachunternehmererklärung sind unvollständig.
Häufige Fragen zur BAFA Förderung für Fenster
Wie hoch ist die BAFA Förderung für Fenster?
Bei Nichtwohngebäuden beträgt der Zuschuss 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto. Die Obergrenze beträgt 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche.
Welche Voraussetzungen gelten für die Fensterförderung?
Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Außerdem müssen die neuen Fenster die Uw-Grenzwerte einhalten. Zusätzlich ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden, und der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein.
Gibt es die Förderung auch ohne Energieeffizienz-Experten?
Nein. Für die BEG Einzelmaßnahmen im Nichtwohngebäude ist ein Energieeffizienz-Experte für Antrag und Nachweise vorgeschrieben.
Welchen U-Wert müssen neue Fenster erreichen?
Das hängt von der Temperaturzone ab. In Bereichen ab 19 Grad Celsius gilt ein Uw-Wert von höchstens 0,95. In Bereichen zwischen 12 und 19 Grad Celsius gilt höchstens 1,3.
Gilt die Förderung auch für Hallen mit Büroanteil?
Häufig ja. Entscheidend ist die klare Abgrenzung der thermisch konditionierten Bereiche und der Temperaturzonen. Bürobereiche liegen typischerweise in der Zone ab 19 Grad Celsius.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim BAFA gestellt sein. Verträge mit dem Fachunternehmen brauchen deshalb eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage.
Was hat sich durch die BEG-Reform 2026 geändert?
Für Fenster in Nichtwohngebäuden bleibt der Fördersatz bei 15 Prozent. Der neue WPB-Bonus startet laut BAFA voraussichtlich im ersten Quartal 2027 und gilt nur für Dämmmaßnahmen.
Wie schnell lohnt sich ein Fenstertausch?
Das hängt von Nutzung, Betriebszeiten, Heizung, Kühlung und dem Zustand der alten Fenster ab. Im Energieaudit berechnen wir die Einsparung und bereiten die Maßnahme förderfähig auf.
Jetzt Fensterförderung prüfen lassen
Sie planen einen Fenstertausch im Nichtwohngebäude und möchten die BAFA Förderung sicher nutzen? INNOVAT.ing unterstützt Sie mit Energieaudit, technischer Auslegung und vollständiger Antragsbearbeitung.
Kontakt
INNOVAT.ing GmbH
Energieaudit nach DIN EN 16247 und Fördermittelservice
Kontaktformular öffnen