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Wer muss ein Energieaudit in Deutschland machen?


Wer muss ein Energieaudit in Deutschland machen?

In Deutschland müssen gewisse Unternehmen regelmäßig überprüfen, wie energieeffizient sie sind. Dies wird als Energieaudit bezeichnet. Seit 2015 sind vor allem größere Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten, dazu verpflichtet. Ein größeres Unternehmen ist eines, das bestimmte Grenzwerte bezüglich Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Bilanzsumme überschreitet. Diese Firmen müssen alle vier Jahre so ein Energieaudit durchführen. 

Seit 2023 gibt es neue Regeln:  

Unternehmen, die im Durchschnitt mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) Energie pro Jahr in den letzten drei Jahren verbraucht haben, müssen zusätzlich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben.  

Wenn ein Unternehmen mehr als 2,5 Gigawatt (GW) im Jahr verbraucht und entweder ein solches Managementsystem hat oder nach dem 18. November 2023 ein Energieaudit absolviert hat, muss es Pläne erstellen, wie es Energie sparen kann. Diese Pläne müssen von Experten geprüft und veröffentlicht werden. 

Außerdem sind die Anforderungen an Energieaudits gestiegen. Dazu gehört, dass die Berichte detaillierter sein müssen, Energieauditoren regelmäßig Fortbildungen absolvieren und Unternehmen ihre Audits offiziell melden müssen. Für Unternehmen, die weniger als 500 Megawattstunden (MWh) pro Jahr verbrauchen, ist das Audit einfacher, aber sie müssen trotzdem bestimmte Nachweise erbringen und diese melden. 

Darüber hinaus gibt es seit Oktober 2022 eine weitere Regelung, die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV). Diese verpflichtet Unternehmen, die mehr als 10 GWh Energie pro Jahr verbrauchen, dazu, die im Energieaudit oder Managementsystem identifizierten und als wirtschaftlich sinnvoll bewerteten Maßnahmen zur Energieeinsparung innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. 

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