Gas Verordnung-2024-573 Energieaudit Risiken Fristen

Innovat.Ing Gasverordung

Neue EU-F-Gas-Verordnung 2024/573

Seit dem 11. März 2024 gilt die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase. Sie ersetzt die bisherige F-Gas-Verordnung von 2014 und verschärft die Anforderungen an Unternehmen deutlich. Ziel ist die weitere Reduzierung klimawirksamer fluorierter Treibhausgase (HFKW) – vor allem durch strengere Mengenbegrenzungen, neue Inverkehrbringungs- und Betriebsverbote sowie umfangreiche Pflichten entlang des gesamten Lebenszyklus von Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik.

Für viele Betriebe stellt sich damit erstmals die Frage:
Welche meiner Anlagen sind betroffen, und welche Investitionsentscheidungen muss ich bis 2027, 2030 oder 2032 treffen?
Genau hier setzt INNOVAT.ing mit professionellen Energieaudits nach DIN 16247-1 an.

Lizenzpflicht, Registrierung und verschärfte Marktbegrenzungen

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung gilt:
Sämtliche Ein- und Ausfuhren der in den Anhängen I–III gelisteten Stoffe sowie Geräte, die diese enthalten, sind ab sofort lizenzpflichtig – unabhängig von der Menge.
Die Lizenz wird zentral über das F-Gas-Portal der Europäischen Kommission vergeben. Ohne Registrierung ist weder Import noch Export zulässig.

Für Unternehmen mit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen bedeutet das eine klare Konsequenz:
Der Zugang zu bestimmten Kältemitteln wird künftig noch stärker reguliert und zunehmend kostenintensiv.

Phase-Down wird zum Phase-Out: Ausstieg aus HFKW bis 2050

Der Kern der neuen Verordnung ist der drastisch verschärfte Mengenreduktionspfad:

  • HFKW-Mengen werden jährlich weiter reduziert.
  • Ab 2050 werden HFKW vollständig auf Null gesetzt.
  • Betroffen sind sowohl Gebinde als auch Geräte, die HFKW bereits ab Werk enthalten.
  • Recycelte und aufgearbeitete HFKW bleiben nutzbar, jedoch nur in engen Grenzen und zeitlich limitiert.

Unternehmen, die HFKW in Verkehr bringen, benötigen seit 2024 eine Quote – die alte Freimenge von 100 t CO₂-Äquivalent entfällt vollständig.

Verschärfte Verbote und GWP-Grenzen: Handlungsdruck in Bestandsanlagen

Die Verordnung führt mehrere neue Verbote ein, die den Betrieb älterer Anlagen unmittelbar betreffen. Besonders relevant sind:

  • Ab 2025: kein frisches Kältemittel > GWP 2.500
  • Ab 2030: kein Einsatz recycelter Hoch-GWP-Kältemittel mehr
  • Ab 2032: stationäre Kälte- und Klimaanlagen max. GWP 750
  • Ab 2027: Klimageräte ≤ 12 kW dürfen nur noch mit GWP < 150 in Verkehr gebracht werden

Für viele Unternehmen bedeutet das:
Bestandsanlagen mit R404A, R507A, R410A oder R134a geraten zunehmend in die Kategorie „hochriskant“.

Preissteigerungen, Lieferengpässe und steigende Wartungskosten werden in den kommenden Jahren unausweichlich.

Pflichten zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung bleiben bestehen

Auch unter der neuen Verordnung gelten weiterhin:

  • verpflichtende Dichtheitsprüfungen,
  • Nachweis- und Dokumentationspflichten,
  • Anforderungen an Fachbetriebe und Zertifizierungen,
  • klare Regeln für Entsorgung und Rückgewinnung,
  • verschärfte Kennzeichnungsvorgaben.

Die nationalen Sanktionsvorschriften wurden bereits über die ChemSanktionsV angepasst. Zuständig für den Vollzug sind die Bundesländer.

Warum ein Energieaudit jetzt entscheidend ist

Die neue F-Gas-Verordnung betrifft nicht nur die Kältetechnik selbst. Sie wirkt sich auf Betriebskosten, Investitionsentscheidungen, Energieeffizienz und Transformationspfade aus.
In unseren Energieaudits nach DIN 16247-1 analysiert INNOVAT.ing genau diese Punkte:

  • Identifikation aller Anlagen, die unter die neuen GWP-Grenzen fallen
  • Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Risiken (Ausfall, Kosten, Wartung, Verfügbarkeit)
  • Bewertung möglicher Alternativen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. CO₂, Propan, Ammoniak)
  • Entwicklung eines realistischen Modernisierungs- und Investitionspfads im Rahmen der gesetzlichen Fristen
  • Prüfung der Auswirkungen auf Energieverbrauch, CO₂-Bilanz und Betriebskosten
  • Ableitung von Maßnahmen, um die Energieeffizienz trotz zukünftiger Restriktionen zu verbessern

Ein Audit schafft Klarheit, welche Systeme ersetzt, umgerüstet oder weiterbetrieben werden können – und welche Entscheidungen wirtschaftlich sinnvoll sind.

Fazit

Mit der Verordnung (EU) 2024/573 verändert sich die europäische Kälte- und Klimatechnik grundlegend. Der Phase-Down wird zum Phase-Out, GWP-Grenzen werden deutlich strenger und der Zugang zu Kältemitteln zunehmend limitiert. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern Betriebssicherheit, reduzieren Kostenrisiken und stellen ihre langfristige Energie- und Klimastrategie stabil auf.

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