Energieaudit nach EDL-G
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurde am 18. November 2023 in Deutschland eingeführt und zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern.
Dieses Gesetz legt absolute Ziele für die Einsparung von Primär- und Endenergie fest und verpflichtet öffentliche Stellen sowie Unternehmen zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen.
Dazu gehören die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, die Erstellung von Umsetzungsplänen und die Durchführung von Einzelmaßnahmen.

Energieeffizienz im EnEfG

Energieaudit nach EDL-G

Es ist klar, dass die Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende ist, neben dem Ausbau erneuerbarer Energien. Schlüssel dazu ist die Energieeffizienz, die im EnEfG rechtlich definiert ist.

Sie bezieht sich auf das Verhältnis zwischen der erzielten Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie und dem dafür aufgewendeten Energieeinsatz. Dies bedeutet, dass das Gesetz die Nutzung des vollen Potenzials durch den Einsatz intelligenter Systeme oder die Anpassung des Verbraucherverhaltens fördert.

Im Rahmen von Energieaudits werden Unternehmen und Organisationen dazu ermutigt, ihre Energieeffizienz zu überprüfen und Maßnahmen zu identifizieren, um ihren Energieverbrauch zu senken und somit die Ziele des EnEfG zu erreichen.

Energieaudit und Effizienzbewertung: Beginnen Sie mit Innovat – Ing einem umfassenden Energieaudit Ihres Unternehmens. Dies wird helfen, Bereiche zu identifizieren, in denen Sie Energie sparen und Ihre CO2-Bilanz reduzieren können.

Wer ist verpflichtet zum Energieaudit?

Energieaudit nach EDL-G

Unternehmen, die gemäß dem EnEfG einen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei Kalenderjahren aufweisen, müssen bis zum 18. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen (gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 EnEfG).

Wenn Unternehmen erst nach dem Inkrafttreten des EnEfG und innerhalb von drei Kalenderjahren diesen Schwellenwert erreichen, müssen sie 20 Monate nach Erreichen dieses Schwellenwerts ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen (gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EnEfG).

In beiden Fällen sind Unternehmen von der Durchführung von Energieaudits nach dem EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) befreit, solange sie nachweisen können, dass ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet wurde.

Teil dieses Energie- oder Umweltmanagementsystems ist die Verpflichtung für Unternehmen, technisch realisierbare Maßnahmen zur Endenergieeinsparung, Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung sowie detaillierte Wirtschaftlichkeitsbewertungen aller identifizierten Maßnahmen vorzulegen (gemäß § 8 Abs. 3 EnEfG).

Kennzahlen zum Energieaudit

Energieaudit nach EDL-G

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Endenergieverbrauch von mindestens 2,5 GWh in den letzten drei Jahren müssen zusätzlich innerhalb von drei Jahren nach Erreichen dieses Schwellenwerts Umsetzungspläne für alle wirtschaftlich identifizierten Endenergiesparmaßnahmen veröffentlichen (gemäß § 9 EnEfG). Diese Pläne müssen vor ihrer Veröffentlichung von zertifizierten Umweltgutachtern oder Energieauditoren bestätigt werden.

Insgesamt sollen diese Maßnahmen des Energieaudit nach EDL-G dazu beitragen, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern und zur Erreichung der Ziele des EnEfG beizutragen.

Im Rahmen eines automatisierten Auswahlprozesses für die Überprüfung von Energieaudits gemäß den Bestimmungen des EDL-G und des EnEfG werden Unternehmen schriftlich dazu aufgefordert, Nachweise vorzulegen. Falls Ihr Unternehmen ein entsprechendes Schreiben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten hat, ist es notwendig, das elektronische Rückmeldeformular für die Kontrollen im Bereich Energieaudit auszufüllen.

Was passiert bei Nichterfüllung des Energieauditpflicht

Was passiert bei Nichterfüllung des Energieauditpflicht?

Bei Nichterfüllung der Energieauditpflicht Energieaudit nach EDL-G, beispielsweise durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Durchführung, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Dies gilt auch für Unternehmen, die fälschlicherweise behaupten, die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu erfüllen, sich aber später als Nicht-KMU herausstellen.

Seit Anfang 2016 führt das BAFA-Stichprobenkontrollen durch. Unternehmen, die aufgrund von Beratungsengpässen ein Energieaudit nach Ablauf der Frist abschließen und dies dem BAFA glaubhaft begründen können, werden normalerweise nicht mit Bußgeldern belegt. Das Energiedienstleistungsgesetz ahndet nur schuldhaftes Versäumnis der Frist.

Energieaudit-Energiesparen-Energiekrise

Kuebll-Liste-Industriestrompreis-Energieaudit

,
KUEBLL-Liste, Industriestrompreis und Energieaudit: Was Unternehmen jetzt wissen sollten INNOVAT.ing unterstützt Unternehmen bei Energieaudit, ISO 50001, EnEfG und der strukturierten Bewertung von Energiedaten. Der Industriestrompreis…
Energieaudit-Energiesparen-Energiekrise

Strompreise Europa Deutschland im Vergleich

,
Deutschland zählt zu den Ländern mit den höchsten Strompreisen in Europa.
Energieaudit-Energiesparen-Energiekrise

BAFA verschärft Kontrollen zum Energieeffizienzgesetz

BAFA verschärft Kontrollen zum Energieeffizienzgesetz
Energieaudit-Energiesparen-Energiekrise

EDL-G und EnEfG: Novellierung 2026

EDL-G und EnEfG: Novellierung 2026 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Energieaudit-Energiesparen-Energiekrise

Energieaudit in der Energiekrise 2026

,
Steigende CO₂-Abgaben, geopolitische Abhängigkeiten und neue gesetzliche Pflichten erhöhen den Druck auf Unternehmen.
Energieaudit-Energiesparen-Energiekrise

Neue BLSV-Förderung 2026

BLSV-Förderung 2026: Bis zu 25 % Zuschuss für Ihre Sportanlage sichernAb dem 01.01.2026 gilt eine einheitliche Förderung durch den BLSV von bis zu 25 % auf zuwendungsfähige Kosten. Für Vereine bedeutet das: Förderungen sind weiterhin…
Energieaudit-Energiesparen-Energiekrise

Bis zu 33 % Förderung für Ihren Elektrostapler

Bis zu 33 % Förderung für Ihren Elektrostapler
INNOVAT-ING Energieaudit

energiepreise-steigen-warum-ein-energieaudit-jetzt-wichtig-ist

Energiepreise steigen: Warum ein Energieaudit jetzt wichtig ist
Gibt es 2026 eine BAFA Förderung für Industrietore und Außentüren? Ja – als BEG Einzelmaßnahme Gebäudehülle. INNOVAT.ing prüft Förderfähigkeit und stellt den Antrag.

BAFA Förderung Türen und Tore für Unternehmen 2026

Gibt es 2026 eine BAFA Förderung für Industrietore und Außentüren? Ja – als BEG Einzelmaßnahme Gebäudehülle. INNOVAT.ing prüft Förderfähigkeit und stellt den Antrag.