Energieaudit FAQ
Effizienz in jeder Kilowattstunde –
Nachhaltig wirtschaften.
Effizienz in jeder Kilowattstunde –
Nachhaltig wirtschaften.
Was ist ein Energieaudit?
Ein Energieaudit ist eine systematische Untersuchung des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation. Ziel ist es, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.
Wer macht ein Energieaudit?
Energieaudits werden von unserem unabhängigen Auditor von INNOVAT.ing GmbH durchgeführt, der über die entsprechenden Fachkenntnisse, Zertifikate und Erfahrungen verfügt. Der Auditor führt eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands des Energiesystems durch, einschließlich der Erhebung von Daten zum Energieverbrauch, den Energiekosten und den energiebezogenen Prozessen. Auf Basis dieser Daten identifiziert der Auditor mögliche Einsparpotenziale und bewertet diese unter wirtschaftlichen Aspekten.
Wer muss ein Energieaudit durchführen?
In Deutschland sind Energieaudits für große Unternehmen und den damit eingebundenen Unternehmen ab einer bestimmten Größe gesetzlich vorgeschrieben.
Die Audits müssen alle vier Jahre durchgeführt und an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden.
Großunternehmen sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.
Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die unter einer einheitlichen Leitung stehen oder in gegenseitiger Abhängigkeit stehen.
Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr müssen Energieaudits einführen. Dabei sind aber für diese Unternehmen die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen nicht bindend vorgesehen.
Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?
In Deutschland sind Energieaudits für große Unternehmen und eingebundene Unternehmen ab einer bestimmten Größe gesetzlich vorgeschrieben. Die Energieaudits müssen alle vier Jahre durchgeführt und an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemeldet werden. Dabei war der erst Termin der 05.12.2015. Die Folgeaudits sind ab dem Zeitpunkt alle 4 Jahre durchzuführen.
Ablauf eines Energieaudits
Der Ablauf eines Energieaudits ist in der DIN EN 16247-1 festgelegt. Das Audit wird von einem qualifizierten Energieauditor durchgeführt und umfasst:
Als erstes gibt es ein kostenloses Vorgespräch. Unser Energieauditor vereinbart einen Termin für das Energieaudit und klärt die Rahmenbedingungen, Ziele und Erwartungen. Der Energieauditor erfasst den aktuellen Energieeinsatz. Dazu werden unter anderem Verbrauchsdaten, Anlagendaten und Betriebsabläufe analysiert. Danach erfolgt die Analyse des Ist-Zustandes. Der Energieauditor analysiert die erfassten Daten und identifiziert potenzielle Einsparpotenziale. Dann erarbeitet unser Energieauditor konkrete Vorschläge zur Umsetzung der identifizierten Einsparpotenziale.
Abschlussgespräch: Der Energieauditor präsentiert dem Unternehmen oder der Einrichtung die Ergebnisse des Energieaudits und stellt Verbesserungsvorschläge vor.
Die Schritte des Energie Audits sind bei INNOVAT.ing GmbH in vier Phasen unterteilt. Dies bringt die gewünschte Transparenz und Sicherheit der Maßnahmen.
Überprüfung des Energieaudits.
Die Überprüfung führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch. Unternehmen, welche der Energieauditpflicht unterliegen, müssen das Energieaudit an das BAFA melden. Das BAFA wird das Energieaudit im Rahmen einer Stichprobenprüfung überprüfen.
Welche Bußgelder kann die BAFA verhängen.
Die BAFA kann nach eigener Entscheidung Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen, wenn das Energieaudit nicht erfolgt ist. Aber dies kann auch bei nicht richtigem Audit, nicht rechtzeitigen oder nicht vollständigen Energie Audit erfolgen.
Dabei können auch mehrere Bußgelder verhängt werden, wenn der Audit-Pflicht beständig nicht nachgekommen wird.
Wie kann man sich vom Energieaudit befreien?
Freigestellt von dieser Pflicht sind Unternehmen mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem nach ISO 50001 und einem eingetragenen Umweltmanagementsystem nach EMAS-VO. Dieser Nachweis erfolgt im Falle einer Überprüfung durch die BAFA durch ein gültiges ISO 50001-Zertifikat oder über einen Nachweis, dass das Unternehmen im EMAS-Register eingetragen und das ein Umweltmanagement der Firma mindestens 90% des Gesamtenergieverbrauches abdeckt.
Wer prüft die Energieeffizienz
Geprüfte Fachleute sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Diese finden Sie in einer gemeinsamen Initiative von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einer Liste.
Wie viel Zeit muss der Unternehmer in ein Energieaudit investieren?
Die Zeit, die ein Unternehmer in ein Energieaudit investieren muss, kann variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Größe und Komplexität des Unternehmens, der Anzahl der Standorte und der vorhandenen Datenlage.
Was kostet ein Energieaudit
Die Kosten eines Energieaudits können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Größe und Komplexität des Unternehmens, die Anzahl der Standorte, die Art der genutzten Energiesysteme und die Tiefe der Analyse. Hier sind einige allgemeine Richtwerte:
Energieaudit nach EDL-G
Energieaudit nach EDL-G
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurde am 18. November 2023 in Deutschland eingeführt und zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern.
Dieses Gesetz legt absolute Ziele für die Einsparung von Primär- und Endenergie fest und verpflichtet öffentliche Stellen sowie Unternehmen zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen.Dazu gehören die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, die Erstellung von Umsetzungsplänen und die Durchführung von Einzelmaßnahmen.
Kennzahlen zum Energieaudit
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Endenergieverbrauch von mindestens 2,5 GWh in den letzten drei Jahren müssen zusätzlich innerhalb von drei Jahren nach Erreichen dieses Schwellenwerts Umsetzungspläne für alle wirtschaftlich identifizierten Endenergiesparmaßnahmen veröffentlichen (gemäß § 9 EnEfG). Diese Pläne müssen vor ihrer Veröffentlichung von zertifizierten Umweltgutachtern oder Energieauditoren bestätigt werden.
Energieaudits können kompliziert sein, aber sie sind ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten. Ihr Unternehmen sollte sich vor der Durchführung eines Energieaudits von Innovat.ing GmbH beraten lassen, um die Komplexität des Audits zu verringern und die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
Telefon: 0821-650 88 123
WhatsApp: 0176-125 24 992
Email: kontakt@innovat-ing.de
INNOVAT.ing GmbH
Am Mittleren Moos 48
86167 Augsburg