energieaudit-din-16247-bafa-beratung-2025
Zusammenfassung
Energieaudit nach DIN EN 16247 mit INNOVAT.ing | BAFA-zertifizierte Energieberatung 2025

Energieaudit nach DIN EN 16247 – Was Unternehmen 2025 beachten müssen
INNOVAT.ing – Ihr Partner für Energieaudits nach dem neuesten Stand des EDL-G und EnEfG
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen durch das novellierte EDL-G und das im Juli 2025 konkretisierte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist das Thema Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für viele Unternehmen relevanter denn je.
INNOVAT.ing, unter der Leitung von Markus Nellesen (M.Sc., Wirtschaftsingenieur Maschinenbau), steht für eine unabhängige, anerkannte und rechtssichere Durchführung von Energieaudits gemäß aktueller Gesetzeslage.
Was ist 2025 gesetzlich verpflichtend?
Für große Unternehmen (Nicht-KMU):
- Pflichtaudit nach DIN EN 16247-1 alle 4 Jahre gemäß EDL-G
- Gilt für Unternehmen mit >250 Mitarbeitenden oder Umsatz >50 Mio. € & Bilanzsumme >43 Mio. €
- Zusätzlich durch EnEfG: Pflicht zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (EnMS/EMAS) ab 7,5 GWh Jahresverbrauch
Für Unternehmen mit 2,5–7,5 GWh Jahresverbrauch:
- Müssen Umsetzungspläne für Einsparmaßnahmen erstellen und öffentlich machen
Für KMU:
- Kein Pflichtaudit
- Attraktive BAFA-Förderung: bis zu 50 % Zuschuss für freiwillige Energieaudits
Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein strukturiertes Verfahren zur Analyse von Energieflüssen, Verbrauch und Einsparpotenzialen im Unternehmen – in fünf Phasen:
- Einleitungsphase
- Erfassung des Energieeinsatzes
- Analyse des Verbrauchs
- Identifikation von Einsparmaßnahmen
- Bericht und Handlungsempfehlungen
Die DIN EN 16247-1 ist die gesetzlich vorgeschriebene Norm für Energieaudits nach EDL-G. Die aktuell gültige Version stammt von 2012 und ist weiterhin relevant (eine technische Revision 2022 ist derzeit rechtlich nicht bindend).
Wer darf ein Energieaudit durchführen?
Laut BAFA-Merkblatt 2025 gilt:
- Hochschulabschluss in relevanter Fachrichtung (z. B. Maschinenbau, Energietechnik, Elektrotechnik)
- Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Unabhängigkeit vom Vertrieb energierelevanter Produkte
- Fortbildungen sind ab 2025 nicht mehr verpflichtend
BAFA-Förderung 2025: Was hat sich geändert?
- Förderantrag muss vor Vertragsunterzeichnung bewilligt sein (es sei denn mit aufschiebender Bedingung)
- Förderung wird nach Verwendungsnachweis direkt an den Antragsteller ausgezahlt
- Unternehmen mit 2,5+ GWh Verbrauch müssen zusätzlich Umsetzungspläne veröffentlichen
INNOVAT.ing – Energieaudit vom zertifizierten Experten
Mit Markus Nellesen, M.Sc., erhalten Unternehmen:
- Zertifizierte Energieaudits nach DIN EN 16247-1
- Pflichtaudits nach EDL-G
- BAFA-geförderte Energieberatung für KMU
- Unterstützung bei EnMS-Implementierung
- Unabhängige, wirtschaftlich orientierte Analyse
INNOVAT.ing bietet Ihnen nicht nur eine rechtskonforme Auditierung, sondern zeigt Ihnen auch wirtschaftlich sinnvolle Einsparmaßnahmen – ganzheitlich, praxisnah und individuell.
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