BAFA Modul 4 Förderung für Stapler

Zusammenfassung

Der Austausch eines Diesel- oder Gasstaplers gegen einen E-Stapler ist jetzt über Modul 4 förderfähig – sofern mind. 15 % Energie eingespart werden.

Bis zu 40 % BAFA-Förderung für E-Stapler in 2025!

BAFA Modul 4 Förderung für Stapler: Wie KMU 2025 zwischen 10 und 15 % Zuschuss erhalten

Die Modernisierung von Staplern gewinnt für kleine und mittlere Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Neben Effizienzsteigerungen bieten staatliche Förderprogramme attraktive finanzielle Vorteile. Besonders relevant ist die BAFA-Förderung nach Modul 4 „Energiebezogene Optimierung – Basisförderung“, die speziell auf Ersatzinvestitionen ausgelegt ist und real messbare Energieeinsparungen belohnt. Für Unternehmen, die alte Dieselstapler durch moderne Elektrostapler ersetzen möchten, ist dieses Programm besonders vorteilhaft.

Fördervoraussetzungen für KMU

Die Basisförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition. Kleine Unternehmen erhalten 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten, mittlere Unternehmen 10 %. Großunternehmen sind in dieser Förderlinie nicht antragsberechtigt. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 10.000 Euro netto pro Maßnahme sowie der Nachweis, dass die neue Technik mindestens 15 % Endenergie gegenüber dem alten Gerät einspart. Da Elektrostapler im Vergleich zu Dieselgeräten eine deutlich höhere Energieeffizienz aufweisen, wird diese Bedingung in der Praxis fast immer problemlos erfüllt.

Beispiel 1: Dieselstapler mit 1.500 Betriebsstunden

Ein dieselbetriebener Frontstapler – etwa ein Toyota 02-8FDF30 – verbraucht durchschnittlich rund 3,5 Liter Diesel pro Stunde. Bei 1.500 Betriebsstunden entstehen jährlich etwa 5.250 Liter Dieselverbrauch, was einem Endenergiebedarf von rund 52.500 kWh entspricht. Ein moderner Elektrostapler benötigt bei gleicher Nutzungsdauer etwa 10.800 kWh pro Jahr. Die Einsparung von über 41.000 kWh entspricht einer Reduktion von knapp 80 %, also weit über der geforderten Grenze. Bei einem Investitionsvolumen von rund 52.000 Euro liegt der Zuschuss für kleine Unternehmen bei 7.800 Euro und für mittlere Unternehmen bei 5.200 Euro.

Beispiel 2: Dieselstapler mit 1.000 Betriebsstunden

Auch bei geringerer Auslastung bleibt die Förderfähigkeit hoch. Ein Dieselstapler mit 1.000 Stunden Einsatz pro Jahr verursacht etwa 3.500 Liter Dieselverbrauch und somit rund 35.000 kWh Endenergie. Ein vergleichbarer Elektrostapler benötigt nur rund 6.800 kWh pro Jahr. Die Einsparung liegt bei etwa 80 %, sodass die Fördervoraussetzungen klar erfüllt sind. Bei einem Investitionsvolumen von etwa 50.000 Euro ergibt sich ein Zuschuss von 7.500 Euro für kleine und 5.000 Euro für mittlere Unternehmen.

Warum der Austausch von Diesel- zu Elektrostaplern ideal förderfähig ist

Der Wechsel von Diesel auf Elektro führt zu erheblichen Endenergieeinsparungen, da E-Stapler wesentlich effizienter arbeiten und deutlich geringere Energieverluste aufweisen. Neben dem förderrelevanten Energieaspekt profitieren Unternehmen auch operativ: geringere Wartungskosten, weniger Verschleiß, bessere Arbeitsplatzbedingungen und niedrigere CO₂-Emissionen. Für die BAFA zählt allerdings ausschließlich die Endenergieeinsparung — und gerade hier ist der Staplertausch besonders stark.

Herausforderungen bei der Antragstellung

Trotz der attraktiven Förderquote sind viele Unternehmen unsicher, ob ihre Maßnahme förderfähig ist oder wie der geforderte Einsparnachweis korrekt zu erstellen ist. Die BAFA benötigt detaillierte technische Angaben, Verbrauchswerte, Berechnungen sowie eine eindeutige Beschreibung der Ersatzinvestition. Fehler in der Dokumentation können leicht zur Ablehnung führen, obwohl die Maßnahme eigentlich alle Voraussetzungen erfüllt.

INNOVAT.ing übernimmt den vollständigen Förderprozess

Damit Unternehmen die Förderung sicher erhalten, begleitet INNOVAT.ing den gesamten Ablauf — von der Analyse der Förderfähigkeit über die technische Berechnung bis hin zur vollständigen BAFA-Antragstellung und Kommunikation mit der Behörde. So profitieren KMU von einer reibungslosen Umsetzung und einem Zuschuss, der die Investition spürbar entlastet.

Fazit

Der Austausch eines Dieselstaplers durch einen energieeffizienten Elektrostapler zählt zu den attraktivsten und am einfachsten förderbaren Maßnahmen innerhalb des BAFA-Modul-4-Programms. Die enormen Energieeinsparungen erfüllen die Fördervorgaben mit großem Abstand, und die Zuschüsse von 10 bis 15 % reduzieren die Investition deutlich. Mit professioneller Unterstützung gelingt die Antragstellung effizient und sicher.

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BAFA-Modul 4 – Beispielrechner

E-Stapler statt Dieselstapler

Beispiel: 1.500 Betriebsstunden, Dieselstapler 35 kW, Elektrostapler 5 kW.

Einsatz & Leistung

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h/a (Standard: 1.500 h)
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Investition & Förderung

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Endenergiebedarf Dieselstapler
kWh/a (Leistung Diesel × Betriebsstunden)
Endenergiebedarf Elektrostapler
kWh/a (Leistung Elektro × Betriebsstunden)
Energieeinsparung
kWh/a, Diesel → Elektro
Einsparung in %
bezogen auf den bisherigen Energiebedarf
Geschätzter BAFA-Zuschuss
vereinfacht aus Investition × Fördersatz
Fördersatz (Beispiel)
keine Rechtsberatung, nur überschlägige Annahme

Im Beispielfall liegt der Dieselstapler bei ca. 52.500 kWh/a, der Elektrostapler bei rund 7.500 kWh/a – die Einsparung liegt damit bei rund 45.000 kWh und deutlich über 80 %.

Hinweis: Der Rechner dient der überschlägigen Abschätzung auf Basis typischer Kennwerte. Für Förderanträge nach BAFA-Modul 4 ist immer eine individuelle Prüfung erforderlich.


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