Die Pflicht zur CSRD-Richtlinie

Was ist die CSRD

Die Pflicht zur CSRD-Richtlinie

Ein Leitfaden für Unternehmen


Die Pflicht zur CSRD-Richtlinie:

Einführung

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) steht eine bedeutende EU-Richtlinie vor der Tür, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erweitert und vereinheitlicht. Ab 2024 wird die Einhaltung dieser Richtlinie für verschiedene Unternehmenstypen verpflichtend. Doch was genau bedeutet die CSRD für Ihr Unternehmen, und wie können Sie sich optimal vorbereiten? Dieser Blogbeitrag gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der CSRD-Richtlinie und deren Auswirkungen auf Ihre Berichterstattungspflichten.

Was ist die CSRD?

Die CSRD, die die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzt, erweitert den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich. Während die NFRD nur für etwa 11.000 Unternehmen galt, wird die CSRD rund 49.000 Unternehmen in der EU betreffen. Zu den betroffenen Unternehmen gehören große Unternehmen, kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Drittstaatenunternehmen mit erheblichem Umsatz in der EU.

Ziele und Anforderungen der CSRD

Die Hauptziele der CSRD sind es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen zu erhöhen und verbindliche Berichtsstandards einzuführen. Ein zentrales Element der CSRD ist das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“. Unternehmen müssen künftig über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft sowie über die Auswirkungen gesellschaftlicher und ökologischer Entwicklungen auf das Unternehmen berichten. Diese doppelte Perspektive soll eine umfassendere und transparentere Berichterstattung fördern.

Externe Prüfung und einheitliches Berichtsformat

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der CSRD ist die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Zukünftig muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung von einem unabhängigen Dritten geprüft und im Lagebericht des Unternehmens integriert werden. Darüber hinaus wird ein einheitliches elektronisches Berichtsformat eingeführt, das die Vergleichbarkeit der Berichte erleichtert und den Zugang zu den Informationen verbessert.

Zeitplan der Umsetzung

Die CSRD wird schrittweise eingeführt, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben. Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

– Ab 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern.

– Ab 1. Januar 2025: Alle anderen großen Unternehmen.

– Ab 1. Januar 2026: Kapitalmarktorientierte KMU, sofern sie keinen Aufschub bis 2028 beantragen.

Fazit

Die CSRD-Richtlinie stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer transparenten und vergleichbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU dar. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um die Fristen einzuhalten und von den verbesserten Berichtsstandards zu profitieren. Durch die Einhaltung der CSRD können Unternehmen nicht nur ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessern, sondern auch das Vertrauen der Stakeholder stärken.

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