Umsetzungspläne-§9-Enefg

INNOVAT.ing

§ 9 EnEfG: So erfüllen Sie Ihre Veröffentlichungspflicht für Umsetzungspläne – mit INNOVAT.ing

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet § 9 EnEfG Unternehmen mit einem durchschnittlichen Endenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr dazu, wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen in einem Umsetzungsplan zu dokumentieren und zu veröffentlichen. INNOVAT.ing unterstützt Sie bei der Erstellung und Prüfung dieser Umsetzungspläne – fachlich, wirtschaftlich und rechtssicher.

Was genau fordert § 9 EnEfG?

§ 9 EnEfG verpflichtet betroffene Unternehmen, Umsetzungspläne für Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen, wenn diese zuvor im Rahmen eines Energieaudits, eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems identifiziert wurden.

Die wichtigsten Anforderungen laut § 9 EnEfG:

  • Der durchschnittliche Endenergieverbrauch des Unternehmens in den letzten drei Jahren beträgt mehr als 2,5 GWh pro Jahr.
  • Die Umsetzungspläne müssen spätestens drei Jahre nach Identifikation der Maßnahme veröffentlicht werden.
  • Die Maßnahmen müssen nach der Bewertungsmethodik der DIN EN 17463 (VALERI) wirtschaftlich bewertet werden.
  • Die Pläne müssen durch unabhängige Dritte (z. B. Energieauditoren oder Umweltgutachter) geprüft und bestätigt werden.

Was passiert, wenn Unternehmen § 9 EnEfG ignorieren?

Die Einhaltung von § 9 EnEfG ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Unternehmen, die ihren Pflichten zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nicht nachkommen, riskieren:

  • Bußgelder von bis zu 50.000 Euro
  • behördliche Maßnahmen und Anordnungen
  • Reputationsschäden bei Stakeholdern, Partnern und in der Öffentlichkeit

§ 9 EnEfG sieht keine Übergangsregelungen für versäumte Fristen vor – es zählt die rechtzeitige Umsetzung.

INNOVAT.ing – Ihr Partner bei der Umsetzung von § 9 EnEfG

INNOVAT.ing begleitet Sie von der Analyse bis zur Veröffentlichung:

  • Bewertung Ihrer bestehenden Energieeffizienzmaßnahmen anhand der Kriterien aus § 9 EnEfG
  • Erstellung strukturierter, nachvollziehbarer Umsetzungspläne inklusive Priorisierung und Zeitachsen
  • Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach VALERI
  • Unterstützung bei der Veröffentlichung auf Ihrer Website oder über gesetzlich anerkannte Plattformen
  • Zusammenarbeit mit zugelassenen Prüfern zur Bestätigung der Pläne

Unser Anspruch: Sie erfüllen § 9 EnEfG effizient und ohne unnötigen Aufwand – mit maximaler Rechtssicherheit.

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