Fenster im Nichtwohngebäude sanieren
Fenster im Nichtwohngebäude sanieren und BAFA Förderung sichern
Fenster im Nichtwohngebäude sanieren und BAFA Förderung sichern
Kategorie: Förderung, Nichtwohngebäude, Gebäudehülle
Lesedauer: ca. 6 Minuten
Fenster gehören zu den wichtigsten Stellhebeln bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden. Alte Verglasungen und Rahmen erhöhen Wärmeverluste im Winter und steigern die Kühllast im Sommer. Genau hier setzt die Förderung an. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude können Unternehmen beim Fenstertausch einen Zuschuss erhalten.
INNOVAT.ing begleitet Sie dabei durchgängig von der technischen Bewertung im Rahmen eines Energieaudits bis zur vollständigen Abwicklung des Förderantrags.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Bestandsgebäuden. Als Bestandsgebäude gilt ein Gebäude, dessen Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zusätzlich ist die Antragstellung an die Einbindung eines Energieeffizienz Experten gebunden. Ohne diese fachliche Begleitung ist keine Förderung möglich.
Typische Anwendungsfälle sind Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Verkaufsflächen, Werkstätten, Hallen mit beheizten Bereichen sowie gemischt genutzte Gebäude mit klar abgrenzbaren Temperaturzonen.
Für Fenstermaßnahmen an Nichtwohngebäuden liegt der Grundfördersatz bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es gilt ein Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt. Relevant ist die Nettogrundfläche der beheizten oder gekühlten Bereiche.
Fördersatz
15 Prozent
Mindestinvestition
300 Euro brutto
Obergrenze förderfähige Ausgaben
bis 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche im thermisch konditionierten Bereich
Pflicht
Energieeffizienz Experte für Antrag und Nachweise
Überblick der wichtigsten Eckdaten zur Fensterförderung im Nichtwohngebäude
Für die Förderung reicht ein Fenstertausch allein nicht aus. Entscheidend ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der BEG Einzelmaßnahmen. Bei Nichtwohngebäuden werden die Anforderungen je Temperaturzone unterschieden. Der Nachweis erfolgt in der Regel über Produktdaten, U Wert Nachweise und die Fachunternehmererklärung.
T mindestens 19 Grad Celsius
Büro, Verkauf, beheizte Aufenthaltsbereiche
Uw 0,95 W je Quadratmeter Kelvin
12 Grad Celsius kleiner T kleiner 19 Grad Celsius
Temperierte Lagerflächen, Nebenbereiche
Uw 1,3 W je Quadratmeter Kelvin
Wichtig: Welche Temperaturzone bei Ihnen zutrifft, wird im Projekt sauber abgegrenzt. Gerade bei Hallen mit Büroanteil entscheidet die richtige Zuordnung über die Anforderungen und die Förderfähigkeit.
Ob eine Maßnahme im konkreten Fall als förderfähig gilt, hängt von der Abgrenzung der thermischen Hülle, der Temperaturzone und den Nachweisen ab. Genau hier sorgt die technische Prüfung durch INNOVAT.ing für Klarheit.
1
Erstcheck
Gebäude, Nutzung, Temperaturzonen und Ziel der Maßnahme werden strukturiert aufgenommen.
2
Technische Bewertung
Uw Anforderungen, Abgrenzung konditionierter Bereiche und Plausibilisierung der Unterlagen.
3
Förderfähigkeitsprüfung
Prüfung der Kostenobergrenzen und Zusammenstellung der benötigten Nachweise.
4
Antragstellung
Einreichung über den Energieeffizienz Experten, formal korrekt und förderkonform.
5
Umsetzung
Ausführung durch Fachunternehmen, abgestimmt auf die Anforderungen der Förderung.
6
Nachweise
Fachunternehmererklärung, Produktdaten und Verwendungsnachweis werden sauber eingereicht.
7
Zuschussauszahlung
Auszahlung nach erfolgreicher Prüfung durch die Förderstelle.
Hinweis
Ein zentraler Punkt ist der richtige Zeitpunkt. Der Maßnahmenbeginn muss förderkonform sein. Damit es keine formalen Fehler gibt, strukturieren wir den Prozess von Beginn an sauber.
Ja. Für die Förderung über BEG Einzelmaßnahmen im Nichtwohngebäude ist die Einbindung eines Energieeffizienz Experten für Antrag und Nachweisführung erforderlich.
Häufig ja. Entscheidend ist die klare Abgrenzung der thermisch konditionierten Bereiche und die Zuordnung der Temperaturzonen. Bürobereiche liegen typischerweise in der Zone ab 19 Grad Celsius.
Das hängt von der Temperaturzone ab. In Bereichen ab 19 Grad Celsius gilt in der Regel Uw 0,95. In Bereichen zwischen 12 und 19 Grad Celsius gilt in der Regel Uw 1,3.
Das hängt von Nutzung, Betriebszeiten, Heizsystem, Kühlsystem und dem aktuellen Zustand der Fenster ab. Im Energieaudit quantifizieren wir die Einsparwirkung und bereiten die Maßnahme förderfähig auf.
Sie planen einen Fenstertausch im Nichtwohngebäude und möchten die BAFA Förderung sicher nutzen. INNOVAT.ing unterstützt Sie mit Energieaudit, technischer Auslegung und vollständiger Antragsbearbeitung.