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Kategorie: Förderung, Nichtwohngebäude, Gebäudehülle
Lesedauer: ca. 6 Minuten
Fenster im Nichtwohngebäude sanieren und BAFA Förderung sichern
Fenster gehören zu den wichtigsten Stellhebeln bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden. Alte Verglasungen und Rahmen erhöhen Wärmeverluste im Winter und steigern die Kühllast im Sommer. Genau hier setzt die Förderung an. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude können Unternehmen beim Fenstertausch einen Zuschuss erhalten.
INNOVAT.ing begleitet Sie dabei durchgängig von der technischen Bewertung im Rahmen eines Energieaudits bis zur vollständigen Abwicklung des Förderantrags.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderprogramm: BEG Einzelmaßnahmen Nichtwohngebäude über BAFA
- Gegenstand: Austausch oder erstmaliger Einbau von förderfähigen Fenstern im Bestandsgebäude
- Fördersatz: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Mindestinvestition: 300 Euro brutto
- Kostenobergrenze: bis 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche im thermisch konditionierten Bereich
- Pflicht: Einbindung eines Energieeffizienz Experten für Antrag und Nachweise
- Technik: Einhaltung der Uw Grenzwerte je Temperaturzone im Nichtwohngebäude
Wer bekommt Förderung für Fenster im Nichtwohngebäude
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Bestandsgebäuden. Als Bestandsgebäude gilt ein Gebäude, dessen Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zusätzlich ist die Antragstellung an die Einbindung eines Energieeffizienz Experten gebunden. Ohne diese fachliche Begleitung ist keine Förderung möglich.
Typische Anwendungsfälle sind Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Verkaufsflächen, Werkstätten, Hallen mit beheizten Bereichen sowie gemischt genutzte Gebäude mit klar abgrenzbaren Temperaturzonen.
Wie hoch ist die BAFA Förderung für Fenster
Für Fenstermaßnahmen an Nichtwohngebäuden liegt der Grundfördersatz bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es gilt ein Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt. Relevant ist die Nettogrundfläche der beheizten oder gekühlten Bereiche.
15 Prozent
300 Euro brutto
bis 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche im thermisch konditionierten Bereich
Energieeffizienz Experte für Antrag und Nachweise
Überblick der wichtigsten Eckdaten zur Fensterförderung im Nichtwohngebäude
Technische Mindestanforderungen an Fenster
Für die Förderung reicht ein Fenstertausch allein nicht aus. Entscheidend ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der BEG Einzelmaßnahmen. Bei Nichtwohngebäuden werden die Anforderungen je Temperaturzone unterschieden. Der Nachweis erfolgt in der Regel über Produktdaten, U Wert Nachweise und die Fachunternehmererklärung.
Uw Grenzwerte je Temperaturzone
T mindestens 19 Grad Celsius
Büro, Verkauf, beheizte Aufenthaltsbereiche
Uw 0,95 W je Quadratmeter Kelvin
12 Grad Celsius kleiner T kleiner 19 Grad Celsius
Temperierte Lagerflächen, Nebenbereiche
Uw 1,3 W je Quadratmeter Kelvin
Wichtig: Welche Temperaturzone bei Ihnen zutrifft, wird im Projekt sauber abgegrenzt. Gerade bei Hallen mit Büroanteil entscheidet die richtige Zuordnung über die Anforderungen und die Förderfähigkeit.
Welche Fenstermaßnahmen sind förderfähig
- Austausch bestehender Fenster und Fenstertüren in der thermischen Gebäudehülle
- Erstmaliger Einbau von Fenstern in Bereichen der thermischen Hülle im Bestandsgebäude
- Maßnahmen an zugehörigen Bauteilen, sofern sie für die fachgerechte Ausführung erforderlich sind
Ob eine Maßnahme im konkreten Fall als förderfähig gilt, hängt von der Abgrenzung der thermischen Hülle, der Temperaturzone und den Nachweisen ab. Genau hier sorgt die technische Prüfung durch INNOVAT.ing für Klarheit.
Ablauf mit INNOVAT.ing
- Erstcheck zu Gebäude, Nutzung, Temperaturzonen, Ziel der Maßnahme
- Technische Bewertung und Plausibilisierung der Uw Anforderungen
- Förderfähigkeitsprüfung und Kostendeckelung je Nettogrundfläche
- Antragstellung über den Energieeffizienz Experten
- Umsetzung mit Fachunternehmen
- Nachweise inklusive Fachunternehmererklärung und Verwendungsnachweis
- Zuschussauszahlung nach erfolgreicher Prüfung
Hinweis
Ein zentraler Punkt ist der richtige Zeitpunkt. Der Maßnahmenbeginn muss förderkonform sein. Damit es keine formalen Fehler gibt, strukturieren wir den Prozess von Beginn an sauber.
Häufige Fehler bei der Fensterförderung
- Antragstellung zu spät oder nicht förderkonformer Start der Umsetzung
- Uw Wert wird nicht eingehalten oder nicht eindeutig nachgewiesen
- Temperaturzone im Nichtwohngebäude falsch zugeordnet
- Nettogrundfläche der thermisch konditionierten Bereiche nicht korrekt abgegrenzt
- Nachweise und Fachunternehmererklärung unvollständig
FAQ Fensterförderung Nichtwohngebäude
Brauche ich für den Fenstertausch wirklich einen Energieeffizienz Experten
Ja. Für die Förderung über BEG Einzelmaßnahmen im Nichtwohngebäude ist die Einbindung eines Energieeffizienz Experten für Antrag und Nachweisführung erforderlich.
Gilt die Förderung auch für Hallen mit Büroanteil
Häufig ja. Entscheidend ist die klare Abgrenzung der thermisch konditionierten Bereiche und die Zuordnung der Temperaturzonen. Bürobereiche liegen typischerweise in der Zone ab 19 Grad Celsius.
Welche U Werte muss mein neues Fenster erreichen
Das hängt von der Temperaturzone ab. In Bereichen ab 19 Grad Celsius gilt in der Regel Uw 0,95. In Bereichen zwischen 12 und 19 Grad Celsius gilt in der Regel Uw 1,3.
Wie schnell lohnt sich ein Fenstertausch
Das hängt von Nutzung, Betriebszeiten, Heizsystem, Kühlsystem und dem aktuellen Zustand der Fenster ab. Im Energieaudit quantifizieren wir die Einsparwirkung und bereiten die Maßnahme förderfähig auf.
Jetzt Fensterförderung prüfen lassen
Sie planen einen Fenstertausch im Nichtwohngebäude und möchten die BAFA Förderung sicher nutzen. INNOVAT.ing unterstützt Sie mit Energieaudit, technischer Auslegung und vollständiger Antragsbearbeitung.
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