Energieauditpflicht-Logistik

Zusammenfassung

Neue Energieauditpflicht ab 2,77 GWh: Logistikunternehmen können durch Kraftstoffverbrauch betroffen sein. Jetzt kostenlos mit INNOVAT.ing prüfen lassen.

Energieauditpflicht-Logistik

Energieauditpflicht Logistik 2026 kostenlos prüfen.

Energieauditpflicht 2026

Logistikunternehmen sollten jetzt ihre Energieauditpflicht prüfen lassen

Durch die geplante Änderung von EnEfG und EDL-G können künftig deutlich mehr Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sein. Besonders Logistikunternehmen erreichen die relevante Schwelle oft früher als erwartet, weil der gesamte Kraftstoffverbrauch des Fuhrparks mitzählt.

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Warum jetzt Handlungsbedarf entstehen kann

Am 04.05.2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Referentenentwurf zur Novelle von EnEfG und EDL-G veröffentlicht. Für viele Unternehmen ist dabei eine Zahl besonders wichtig: 2,77 GWh Jahresverbrauch.

Ab dieser Schwelle soll künftig eine Pflicht zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1 greifen. Der KMU-Status soll dabei nicht mehr das entscheidende Kriterium sein. Maßgeblich ist der Gesamtendenergieverbrauch des Unternehmens.

2,77 GWh

Ab diesem Jahresverbrauch soll ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erforderlich werden. Für viele Logistikunternehmen kann diese Schwelle bereits durch den Fuhrpark erreicht werden.

23,6 GWh

Erst ab dieser Schwelle soll zusätzlich ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 erforderlich werden. Darunter ist in der Regel das Energieaudit der deutlich schlankere Weg.

Wichtig: Die Energieauditpflicht ist bußgeldbewehrt. Wenn ein Unternehmen betroffen ist und kein gültiges Audit vorlegen kann, kann das bei einer Prüfung zu Problemen führen. Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, ob eine Pflicht besteht.

Warum besonders Logistiker betroffen sein können

Viele Unternehmen denken beim Energieaudit zuerst an Strom, Heizung oder Gebäude. Bei Logistikunternehmen liegt der größte Energieverbrauch jedoch häufig im Fuhrpark. Dieser Kraftstoffverbrauch zählt zum Gesamtendenergieverbrauch.

Dazu gehören zum Beispiel Diesel, Benzin, Erdgas, Stapler, Kühlaggregate sowie der Strom- und Wärmeverbrauch von Lager, Werkstatt und Verwaltung.

Beispiel:
30 LKW × 35.000 Liter Diesel
× 9,8 kWh/Liter
= ca. 10,3 GWh

Allein der Fuhrpark liegt in diesem Beispiel deutlich über der geplanten Audit-Schwelle. Weitere Verbräuche aus Lager, Verwaltung, Heizung oder technischen Anlagen sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Was INNOVAT.ing kostenlos für Sie prüft

INNOVAT.ing prüft mit Ihnen in einem kurzen Ersttermin, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich von der Energieauditpflicht betroffen ist. Dafür reichen im ersten Schritt meist wenige Eckdaten zu Fuhrpark, Kraftstoffverbrauch, Strom und Wärme.

  • Liegt Ihr Gesamtenergieverbrauch voraussichtlich über 2,77 GWh?
  • Muss Ihr Fuhrpark vollständig berücksichtigt werden?
  • Gibt es bereits ein gültiges Energieaudit?
  • Ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erforderlich?
  • Welche nächsten Schritte sind sinnvoll?
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Energieaudit statt ISO 50001: der schlankere Weg

Nicht jedes Unternehmen muss direkt ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen. Nach dem aktuellen Entwurf soll diese Pflicht erst ab 23,6 GWh greifen.

Für Unternehmen darunter ist das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 in vielen Fällen der deutlich einfachere Weg. Es ist vier Jahre gültig und verursacht keine laufenden Kosten für Zertifizierung, Überwachungsaudits, Managementreviews oder fortlaufende Systempflege.

So läuft das Energieaudit ab

1. Kostenlose Prüfung

Wir prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich betroffen ist und ob ein Energieaudit notwendig wird.

2. Datenerfassung

Verbrauchsdaten, Fuhrparkdaten, Standorte und Anlagen werden strukturiert aufgenommen.

3. Vor-Ort-Begehung

Lager, Verwaltung, technische Anlagen und relevante Energieverbraucher werden vor Ort betrachtet.

4. Auditbericht

Sie erhalten einen Bericht nach DIN EN 16247-1 mit Maßnahmen, Einsparpotenzialen und Priorisierung.

Häufige Fragen

Zählt Kraftstoff wirklich zum Energieverbrauch?

Ja. Maßgeblich ist der Gesamtendenergieverbrauch. Dazu zählt auch der Kraftstoffverbrauch des Fuhrparks.

Was ist, wenn wir bereits ein Energieaudit gemacht haben?

Ein Energieaudit ist grundsätzlich vier Jahre gültig. Wenn Ihr Audit noch innerhalb dieser Frist liegt und die Anforderungen erfüllt, kann Ihr Unternehmen bereits abgedeckt sein.

Was passiert, wenn das Gesetz nicht genau so kommt?

Die Energieauditpflicht besteht bereits heute für bestimmte Unternehmen. Die Novelle verändert vor allem Schwellenwerte und Adressatenkreis. Eine frühzeitige Prüfung bleibt daher sinnvoll.

Was kostet ein Energieaudit?

Die Kosten hängen von Größe, Anzahl der Standorte, Fuhrpark, Datenlage und Komplexität ab. Im kostenlosen Pflicht-Check erhalten Sie eine konkrete Ersteinschätzung.

Jetzt kostenlos prüfen lassen, bevor Fristen entstehen

Wenn Ihr Unternehmen über Fuhrpark, Lager oder mehrere Standorte verfügt, sollte die mögliche Energieauditpflicht frühzeitig geprüft werden. So vermeiden Sie Zeitdruck und wissen rechtzeitig, ob ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erforderlich ist.

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