Energieaudit-Bafa-Kontrolle-2025

BAFA-Kontrollen 2025: So vermeiden Unternehmen Bußgelder bei der Energieauditpflicht – mit INNOVAT.ing
Das BAFA führt seit Juli 2025 verstärkt Kontrollen zur Energieauditpflicht durch. Unternehmen, die dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder den Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) nicht nachkommen, riskieren empfindliche Bußgelder. Im Rahmen von Stichproben werden derzeit zahlreiche Unternehmen zur Abgabe von Nachweisen aufgefordert. Die gute Nachricht: INNOVAT.ing hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen sicher durch diese Prozesse zu führen – und bei schnellem Handeln konnten bisher alle Bußgelder abgewendet werden.
Was prüft das BAFA im Energieaudit-Verfahren?
Im Fokus der BAFA-Kontrollen steht die Einhaltung von zentralen gesetzlichen Pflichten. Dazu zählen insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1, die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) oder Umweltmanagementsystems (UMS) sowie die Erstellung wirtschaftlicher Umsetzungspläne für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch.
Energieaudit oder Managementsystem – was gilt für mein Unternehmen?
Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits trifft Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gelten. Maßgeblich sind hier die Kriterien aus dem EU-Wettbewerbsrecht: mehr als 250 Mitarbeitende sowie über 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Ein Unternehmen, das zwei Jahre in Folge kein KMU ist, muss entweder ein vollständiges Energieaudit durchführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von mehr als 2,77 GWh pro Jahr sind laut einem aktuellen Gesetzesentwurf in Zukunft wahrscheinlich energieauditpflichtig, sofern kein anerkanntes Managementsystem betrieben wird. Überschreitet ein Unternehmen sogar die Schwelle von 7,5 GWh, ist es laut § 8 EnEfG verpflichtet, innerhalb von 20 Monaten ein EnMS oder UMS zu implementieren. Dieses muss gemäß der 90-%-Regelung den überwiegenden Teil des Gesamtverbrauchs abdecken.
Unternehmen mit weniger als 500.000 kWh Jahresverbrauch sind nicht vollständig von der Pflicht befreit: Sie müssen eine vereinfachte Energieauditerklärung gegenüber dem BAFA abgeben. Auch reine Kapitalgesellschaften ohne Verbrauch oder Personal unterliegen dieser Meldeverpflichtung.
Energieaudit-Kontrolle: Fristen, Nachweise und Sanktionen
Nach Erhalt eines Kontrollschreibens müssen Unternehmen innerhalb von vier Wochen reagieren. Das BAFA verlangt unter anderem:
- Das ausgefüllte elektronische Rückmeldeformular,
- eine von der Geschäftsführung unterzeichnete Bestätigung der Angaben,
- sowie Nachweise über das durchgeführte Energieaudit oder ein bestehendes Managementsystem.
Wer die Frist nicht einhält oder unvollständige Unterlagen einreicht, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das EnEfG sind sogar bis zu 100.000 Euro möglich.
Warum INNOVAT.ing? – Energieaudit-Kompetenz mit Behördenkommunikation
INNOVAT.ing ist spezialisiert auf Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie die Einführung und Betreuung von Managementsystemen. Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen bei der:
- Erstellung von wirtschaftlichen Umsetzungsplänen nach DIN EN 17463 (VALERI),
- Abwärmebewertung und jährlichen Berichtspflicht gemäß EnEfG,
- sowie der vollständigen Nachweisführung gegenüber dem BAFA – inklusive Fristverlängerungsanträgen und formalen Begründungen.
Unsere Erfolgsquote ist eindeutig:
„Durch die Kommunikation mit dem BAFA durch INNOVAT.ing sind in solchen Fällen bei schnellem Handeln bisher immer Bußgelder vermieden worden.“
Fazit: Energieauditpflicht ernst nehmen – rechtssicher mit INNOVAT.ing
Unternehmen sollten jetzt handeln: Wer frühzeitig prüft, ob die Energieauditpflicht greift und welche Anforderungen das BAFA stellt, ist klar im Vorteil. Mit INNOVAT.ing erhalten Sie eine rechtssichere, praxisnahe und termingerechte Umsetzung aller Anforderungen – vom Energieaudit bis zur Abwärmeanalyse.
Jetzt unseren Rechner nutzen und Kontakt aufnehmen und Sicherheit gewinnen – bevor Fristen ablaufen!
Fristrechner Energieaudit
Prüfen Sie anhand von zwei Fragen, ob Ihr Unternehmen auditpflichtig ist oder ein Energiemanagementsystem einführen muss.
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.