EED Novellierung Energieaudit München
EED Novellierung Energieaudit München Jetzt Handeln!
EED-Novellierung 2026: Energieaudit in München frühzeitig durchführen, Kapazitäten sichern und mögliche Fristen entspannt erfüllen.
EED-Novellierung 2026 · Energieaudit München
Die geplante Neuregelung richtet die Energieauditpflicht künftig stärker am tatsächlichen Gesamtendenergieverbrauch aus. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob sie die vorgesehene Schwelle überschreiten.
Lieber jetzt ein Energieaudit durchführen, bevor es zum künftigen Stichtag alle machen müssen.Nach dem aktuellen politischen Stand sollen künftig verbrauchsabhängige Schwellenwerte gelten. Maßgeblich soll der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre sein.
Vorgesehene Schwelle für ein Energieaudit.
Vorgesehene Schwelle für ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.
Der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zählt.
Strom, Wärme, Brennstoffe und betriebliche Kraftstoffe werden zusammengerechnet.
Unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?
Jetzt kostenlos prüfen lassenHinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Bis zum Inkrafttreten gelten die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen.
Tragen Sie den gesamten Endenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre in kWh ein. Der Rechner bildet automatisch den Durchschnitt.
Bitte tragen Sie drei Jahreswerte ein.
Noch keine BerechnungErgebnis unklar oder Schwelle überschritten?
Der Rechner dient nur der ersten Orientierung. Für die rechtliche Einordnung müssen Unternehmensstruktur, Standorte und Energieträger vollständig geprüft werden.
In München und dem Münchner Umland können neben Industrieunternehmen auch Rechenzentren, Hotels, Kliniken, größere Dienstleistungsunternehmen, Immobiliennutzer und Unternehmen mit umfangreichen Fuhrparks betroffen sein. Hoher Strombedarf, Wärme- und Kälteversorgung sowie mehrere Standorte können den Gesamtendenergieverbrauch deutlich erhöhen.
Nach der geplanten Neuregelung soll nicht mehr vorrangig der KMU-Status entscheiden. Maßgeblich soll der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch sein.
Sobald die neue Pflicht verbindlich wird, werden voraussichtlich viele Unternehmen gleichzeitig qualifizierte Energieauditoren benötigen.
Frühzeitige Beauftragung reduziert das Risiko von Engpässen.
Standorte, Rechnungen und Fuhrparkverbräuche können vollständig erfasst werden.
Wirtschaftliche Maßnahmen können bereits vor dem Stichtag umgesetzt werden.
Je früher Sie starten, desto entspannter wird die Umsetzung.
Jetzt Beratung sichernSie haben nur einzelne Verbrauchsdaten vorliegen?
Daten kostenlos prüfen lassenUnternehmen zwischen den vorgesehenen Schwellen von 2,77 GWh und 23,6 GWh sollen die Verpflichtung grundsätzlich durch ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfüllen können.
Ein Energieaudit ist organisatorisch schlanker als ein dauerhaft betriebenes Energiemanagementsystem.
Wir prüfen Verbrauchsdaten und mögliche Betroffenheit.
Standorte, Energieträger, Anlagen und Fuhrpark werden abgegrenzt.
Wir erfassen die wesentlichen Energieverbraucher.
Maßnahmen werden nach Einsparung und Amortisation bewertet.
Sie erhalten eine vollständige Dokumentation mit klaren Empfehlungen.
Starten Sie mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Jetzt Beratung anfragenDie INNOVAT.ing GmbH begleitet Unternehmen bei Energieaudits nach DIN EN 16247-1, Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 und Energieeffizienzmaßnahmen.
Die EED-Novellierung ist die Überarbeitung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie.
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch betroffen sein.
Relevante betriebliche Kraftstoffe müssen grundsätzlich berücksichtigt werden.
Ein Energieaudit muss grundsätzlich spätestens nach vier Jahren wiederholt werden.
Wir prüfen unverbindlich, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich betroffen ist, welche Daten benötigt werden und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Lieber jetzt ein Energieaudit durchführen, bevor es zum künftigen Stichtag alle machen müssen.