Betroffenheit nach Unternehmensgröße bei der CSRD
Die Zeit läuft!
Unternehmen in Europa müssen sich auf die kommenden Änderungen in der Berichterstattung vorbereiten, denn die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) tritt in Kraft. Dabei wird der Nachhaltigkeitsbericht genauso wichtig wie der Finanzbericht – und das für immer mehr Unternehmen. Doch wann trifft es Dein Unternehmen? In diesem Artikel erfährst Du, ab wann welche Unternehmensgrößen betroffen sind und was es zu beachten gilt.
Die CSRD erweitert die Berichterstattungspflichten
Die CSRD erweitert die Berichterstattungspflichten erheblich im Vergleich zur bisherigen NFRD (Non-Financial Reporting Directive). Das Ziel: Eine standardisierte und umfassende Berichterstattung über die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen von Unternehmen. Dies betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die bisher nicht in diesem Umfang berichten mussten.
Aber wer ist wann dran? Hier der Fahrplan:
Ab dem Geschäftsjahr 2024: Alle Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, d.h. große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern.
Ab dem Geschäftsjahr 2025: Alle großen Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter, 40 Millionen Euro Umsatz oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme) werden berichtspflichtig, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht.
Ab dem Geschäftsjahr 2026: Auch börsennotierte KMUs, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute sowie firmengebundene Versicherungsunternehmen müssen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen.
Doch was bedeutet das für Dich und Dein Unternehmen?
Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert nicht nur Sanktionen, sondern auch Vertrauensverlust bei Investoren, Kunden und Mitarbeitern. Nachhaltigkeit ist längst ein Schlüsselfaktor für den Unternehmenserfolg, und die Berichterstattung darüber wird zur Pflicht. Die Anforderungen der CSRD betreffen viele Unternehmensbereiche – von der Umweltstrategie über soziale Aspekte bis hin zur Unternehmensführung. Es lohnt sich, jetzt aktiv zu werden und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen!
Warte nicht, bis es zu spät ist!
Wir von Innovat Ing. unterstützen Dich bei der Vorbereitung und Umsetzung der CSRD-Vorgaben. Egal, ob Du bereits unter die Berichterstattungspflichten fällst oder Dich darauf vorbereiten willst – wir sind Dein Partner für eine nachhaltige Zukunft. Melde Dich noch heute bei uns für eine unverbindliche Beratung und erfahre, wie Du Dein Unternehmen fit für die CSRD machen kannst.
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