BAFA gelistete Auditoren

Zusammenfassung

Als zertifizierter Energieauditor begleitet INNOVAT.ing Ihr Unternehmen von der ersten Analyse bis zum fertigen Auditbericht

BAFA gelistete Auditoren

Kostenlose Beratung anfragen

Zertifizierter Energieauditor – BAFA gelistet

Energieaudit nach
DIN EN 16247-1
für Ihr Unternehmen

Als zertifizierter Energieauditor begleitet INNOVAT.ing Ihr Unternehmen von der ersten Analyse bis zum fertigen Auditbericht – normkonform, praxisnah und auf Ihre Branche zugeschnitten. Entdecken Sie Einsparpotenziale von bis zu 30 % Ihrer Energiekosten.

1
Kostenlose
Erstberatung
30%
Einsparpotenzial
durchschnittlich
BAFA
gelisteter
Auditor
4 J.
Auditpflicht-
Zyklus
Ihr Energieaudit in 5 Schritten
01
Erstgespräch & Angebot
Kostenlose Beratung & maßgeschneidertes Angebot
02
Datenerhebung
Strom, Gas, Wärme, Kraftstoffe, Druckluft erfassen
03
Vor-Ort-Begehung
Systematische Inspektion durch Energieauditoren
04
Auditbericht & Testat
Normkonform nach DIN EN 16247-1 inkl. Maßnahmen
05
BAFA-Meldung
Rechtssichere Dokumentation & Meldung
BAFA-gelisteter Energieauditor Alle Branchen & Unternehmensgrößen Schnelle & termingerechte Umsetzung Herstellerneutral & unabhängig Erfahrenes Ingenieurteam
Was ist ein Energieaudit?

Systematisch Einsparpotenziale aufdecken – mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist ein normiertes Verfahren zur systematischen Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen. Als zertifizierter Energieauditor identifiziert INNOVAT.ing sämtliche Energieflüsse – von der Produktionshalle bis zur Beleuchtungsanlage – und bewertet, wo sich wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ergeben.

Das Ergebnis: ein vollständiger Auditbericht mit konkretem Maßnahmenkatalog, der zeigt, wo Sie Energie und Kosten dauerhaft einsparen können – und wie Sie gleichzeitig Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen.

Für viele Unternehmen ist das Energieaudit alle vier Jahre gesetzlich vorgeschrieben (EDL-G, EnEfG). Unsere BAFA-gelisteten Energieauditoren sorgen für einen rechtssicheren, reibungslosen Ablauf.

Jetzt Auditbedarf prüfen lassen

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Rechtssichere Erfüllung der Auditpflicht nach EDL-G / EnEfG
  • Vollständiger Auditbericht & Testat nach DIN EN 16247-1
  • Konkrete Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten
  • Basis für Fördermittelanträge (z. B. BAFA-Energieberatung Mittelstand)
  • Kombination mit Spitzenausgleich möglich
  • BAFA-Meldung durch INNOVAT.ing übernommen
  • Anwendbar auf Einzel- oder Multi-Site-Strukturen
  • Branchenübergreifende Erfahrung aus Produktion, Logistik, Handel u. v. m.
Unsere Stärken

Warum Unternehmen auf INNOVAT.ing als Energieauditor setzen

Erfahrung, Unabhängigkeit und Branchenkenntnis – das sind die Grundlagen für ein Energieaudit, das wirklich Mehrwert schafft.

🏅

BAFA-gelisteter Energieauditor

INNOVAT.ing ist offiziell beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet – das garantiert maximale Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen und Ihre Nachweispflicht.

🏭

Branchenübergreifende Expertise

Ob produzierendes Gewerbe, Logistik, Handel oder Dienstleistung – unsere Ingenieure kennen die branchenspezifischen Energieverbraucher und finden gezielt die relevanten Einsparpotenziale.

🎯

Maßgeschneiderte Lösung

Jedes Energieaudit ist auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Ob einzelner Standort oder Multi-Site-Auditierung mit hunderten Filialen – wir entwickeln das passende Konzept.

💡

Konkrete Handlungsempfehlungen

Unser Auditbericht enthält priorisierte, wirtschaftlich bewertete Maßnahmen mit Amortisationszeiten und CO₂-Einsparpotenzial – direkt umsetzbar.

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Komplette Abwicklung aus einer Hand

Von der Datenerhebung über die Vor-Ort-Begehung bis zur BAFA-Meldung und Auditberichterstellung – INNOVAT.ing übernimmt den gesamten Prozess für Sie.

💰

Fördermittel optimal nutzen

Energieaudits lassen sich mit staatlichen Förderungen kombinieren. Wir informieren Sie über aktuelle Förderprogramme (z. B. BAFA) und helfen bei der Antragstellung.

Gesetzliche Grundlagen

Wer ist zum Energieaudit verpflichtet?

📌

Nicht-KMU – gesetzliche Auditpflicht

Unternehmen, die keine KMU sind (mehr als 250 Mitarbeitende oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme), müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen.

Hoher Energieverbrauch – wahrscheinlich kommende Schwelle ab 2026

Durch die EnEfG-Novelle 2026 sind auch Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,77 GWh/Jahr auditpflichtig – unabhängig von Größe oder Rechtsform.

🏢

ISO 50001 ab 7,5 GWh Pflicht

Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 7,5 GWh/Jahr sind verpflichtet, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 zu implementieren.

⚠️ Achtung: Bußgeld bis zu 50.000 EUR! Unternehmen, die das verpflichtende Energieaudit nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und können entsprechend geahndet werden.
Fristrechner

Bin ich auditpflichtig?

Beantworten Sie zwei kurze Fragen und erfahren Sie sofort, ob Ihr Unternehmen ein Energieaudit durchführen muss.

Hat Ihr Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei Jahre mehr als 250 Mitarbeitende ODER mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz UND mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme?

Verbraucht Ihr Unternehmen mehr als 2,77 GWh Endenergie pro Jahr?

Unsere Energieauditoren sind BAFA-gelistet und begleiten Ihr Unternehmen durch den gesamten Auditprozess – von der ersten Anfrage bis zur abgeschlossenen BAFA-Meldung.

Jetzt Energieauditor anfragen
Unser Ablauf

Das Energieaudit mit INNOVAT.ing – Schritt für Schritt

Transparent, strukturiert und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten – so läuft Ihr Energieaudit ab.

01

Erstgespräch

Kostenlose Analyse Ihrer Ausgangssituation & Klärung der Auditpflicht

02

Datenerfassung

Erhebung aller Verbrauchsdaten: Strom, Gas, Wärme, Kraftstoffe, Druckluft

03

Vor-Ort-Begehung

Systematische Inspektion Ihrer Gebäude, Anlagen & Prozesse

04

Auditbericht

Normkonformer Bericht nach DIN EN 16247-1 mit Maßnahmenkatalog

05

BAFA-Meldung

Rechtssichere Dokumentation & Meldung – vollständig durch INNOVAT.ing

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Energieaudit DIN EN 16247-1

Alles, was Sie über das Energieaudit und die Zusammenarbeit mit INNOVAT.ing wissen sollten.

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs eines Unternehmens. Ziel ist es, Energieflüsse zu identifizieren und wirtschaftlich sinnvolle Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz aufzudecken und zu berichten. Die Norm DIN EN 16247-1 legt dabei die genauen Anforderungen an Ablauf, Inhalt und Qualifikation des Energieauditors fest.
Alle Nicht-KMU sind alle vier Jahre zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Durch die EnEfG-Novelle 2026 sind zusätzlich alle Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über 2,77 GWh/Jahr auditpflichtig – unabhängig von ihrer Größe. Unternehmen ab 7,5 GWh/Jahr müssen darüber hinaus ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen.
Ein Energieaudit darf nur von qualifizierten, unabhängigen Auditoren durchgeführt werden, die hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral agieren. Auditoren können sich beim BAFA offiziell listen lassen, was die Rechtssicherheit erhöht. INNOVAT.ing ist BAFA-gelistet und verfügt über ausgewiesene Ingenieurexpertise und langjährige Projekterfahrung in unterschiedlichsten Branchen.
Ja, besonders für produzierende Unternehmen ist es sinnvoll, die Anforderungen der Energieauditpflicht mit denen des Spitzenausgleichs zu kombinieren, um Doppelaufwand zu vermeiden. INNOVAT.ing berät Sie hierzu und koordiniert den Prozess entsprechend – so erfüllen Sie die Pflicht und sichern sich gleichzeitig steuerliche Entlastungen.
Unternehmen, die das verpflichtende Energieaudit vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden. INNOVAT.ing hilft Ihnen, Fristen im Blick zu behalten und rechtzeitig zu handeln.
Für Unternehmen mit vielen gleichartigen Standorten (z. B. Filialisten, Logistikunternehmen) bieten wir die Multi-Site-Auditierung an. Dabei werden gleichartige Standorte geclustert und nur ein repräsentativer Teil begutachtet. Das reduziert den Gesamtaufwand erheblich und ist vollständig normkonform nach DIN EN 16247-1.
Die Kosten für ein Energieaudit variieren je nach Umfang und Unternehmensgröße. In der Regel liegen die Kosten zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Für KMU können staatliche Förderprogramme (z. B. BAFA-Energieberatung Mittelstand) bis zu 3.000 € der Kosten abdecken. Eine genaue Kalkulation erhalten Sie nach einer individuellen Analyse – sprechen Sie uns an.
Unternehmen, die der Energieauditpflicht unterliegen, müssen alle vier Jahre ein neues Energieaudit durchführen. Auch freiwillig kann das Energieaudit jederzeit wiederholt werden – etwa um den Erfolg bisheriger Maßnahmen zu prüfen oder neue Einsparpotenziale zu identifizieren.

Energieaudit fällig? Wir sind bereit.

Vertrauen Sie auf einen BAFA-gelisteten Energieauditor mit nachgewiesener Branchenerfahrung. INNOVAT.ing begleitet Sie von der Pflichterfüllung bis zur echten Kosteneinsparung.

Jetzt anrufen: 0821 – 65 08 81 23
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