Abwaermepflicht-Energieeffizienzgesetz

abwaermepflicht-energieeffizienzgesetz

Abwärmepflicht nach dem Energieeffizienzgesetz – Haben Sie Ihre Potenziale fristgerecht gemeldet?

Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind Unternehmen, die jährlich mehr als 2,5 GWh Endenergie verbrauchen, verpflichtet, ihre Abwärmepotenziale zu erfassen und an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu melden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 17 Absatz 1 EnEfG, der klar definiert, welche Daten Unternehmen anzugeben haben – darunter Wärmemenge, zeitliche Verfügbarkeit und technische Rahmenbedingungen.

Doch wie viele Unternehmen sind dieser Pflicht tatsächlich nachgekommen? Erste Einschätzungen zeigen: Die Meldedisziplin ist ausbaufähig. Obwohl Unternehmen geschätzt modellierte Werte verwenden dürfen, sofern sie plausibel und nachvollziehbar sind, scheinen viele die Relevanz dieser neuen Vorschrift unterschätzt zu haben.

Was droht bei Nichtmeldung?
Das BAFA kann Verstöße gegen die Meldepflicht mit Bußgeldern ahnden – zusätzlich drohen Reputationsverluste, wenn energieintensive Betriebe ihre Potenziale zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit ungenutzt lassen. Darüber hinaus entgeht Unternehmen die Chance, ihre Abwärme sinnvoll weiterzuverwenden oder wirtschaftlich zu vermarkten – ein strategischer Fehler angesichts steigender Energiepreise und wachsender regulatorischer Anforderungen.

Bei INNOVAT.ing erleben wir immer wieder, dass Abwärmeprojekte unterschätzt werden – dabei steckt in ihnen oft nicht nur technisches, sondern auch wirtschaftliches Potenzial. Die systematische Erfassung, Bewertung und Nutzung von Abwärme lohnt sich mehrfach: Fürs Klima, fürs Image – und fürs Budget.

INNOVAT.ing – Ihr spezialisierter Energieberater für Abwärmepotenziale

Als erfahrener und spezialisierter Energieberater unterstützen wir Sie ganzheitlich:
Von der technischen Analyse Ihrer Abwärmeströme über die rechtssichere Dokumentation bis hin zur fristgerechten Meldung an das BAFA – wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess.

Sind Sie von der 2,5 GWh-Grenze betroffen?
Haben Sie Ihre Abwärmedaten fristgerecht an das BAFA gemeldet?

Wenn nicht, wird es höchste Zeit!
Kontaktieren Sie uns jetzt – bevor aus einer Pflicht ein Problem wird.

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